Markov kritisiert Steuerabkommen mit der Schweiz scharf

„Frechheit gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlern in Deutschland“

- Erschienen am 11.08.2011 - Presemitteilung 73/2011

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz scharf kritisiert. „Wenn das Abkommen in dieser Form verabschiedet wird, bleibt die jahrelange Steuerhinterziehung von Deutschen mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz für den deutschen Fiskus völlig im Dunkeln. Das Abkommen begibt sich damit sowohl aus rechtlicher als auch moralischer Sicht auf den falschen Weg“, betonte der Finanzminister. In rechtlicher Hinsicht werde nicht nur die Steuerhinterziehung selbst nachträglich legalisiert, sondern auch Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung würden mit dem Abkommen vereitelt, so Markov.

Das von der Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen mit der Schweiz sieht vor, dass die Anonymität der Kontoinhaber weiter gewahrt bleibt, indem die Steuerverwaltung in Bern eine Abgeltungssteuer ohne Angaben zu den Kontoinhabern an den deutschen Fiskus weiterleitet. Zudem sollen Bundesbürgerinnen und Bürger – die ihre Kapitalanlagen in der Schweiz dem deutschen Steuerbehörden verheimlicht und so Steuern hinterzogen haben – einmalig das angehäufte Schwarzgeld nachversteuern müssen. Damit sollen die Steuerschulden vergangener Jahre komplett beglichen und die Schwarzgeld-Konten legalisiert sein.

Angesichts dieser geplanten Regelung – der noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen – sprach Brandenburgs Finanzminister Markov von einer „großen Ungerechtigkeit gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlern“. Die nachträgliche Besteuerung sei mit Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent in den meisten Fällen deutlich attraktiver als die Steuersätze, die ehrliche Steuerzahlerinnen und -zahler in Deutschland in den vergangenen Jahren bezahlen mussten. „Insofern ist mit der geplanten Regelung der Ehrliche der Dumme“, sagte Markov. Zum einen sei das Abkommen damit ungerecht gegenüber allen Besitzern von Schwarzgeldkonten in der Schweiz, die sich selbst nachträglich angezeigt hatten und die deutschen Steuersätze nachzahlen mussten. „Aber vor allem ist es eine Frechheit gegenüber allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Deutschland, die ehrlich ihre Einkommen versteuern“, betonte Brandenburgs Finanzminister.

 

Hintergrund:

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz soll nach den Plänen der Bundesregierung 2013 in Kraft treten. Es sieht vor, dass Steuerhinterzieher ihr illegal in der Schweiz angelegtes Schwarzgeld einmalig nachversteuern müssen zu Steuersätzen zwischen 19 und 34 Prozent. Damit sollen sowohl die Steuerschulden erledigt als auch das Vermögen legalisiert sein. Für künftige Kapitalerträge sollen deutsche Anleger in der Schweiz eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375 Prozent entrichten, die damit genauso hoch wie die in Deutschland fällige Ertragsbesteuerung einschließlich „Soli-Zuschlag“ wäre. Die Namen der Kontoinhaber brauchen die Schweizer Banken den deutschen Steuerbehörden nach dem geplanten Abkommen weiter nicht mitteilen.

 

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Markov kritisiert Steuerabkommen mit der Schweiz scharf

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Ident-Nr
73/2011
Datum
11.08.2011