Steuerschätzung: Brandenburg kann weiter mit stabilen Steuereinnahmen rechnen

- Erschienen am 11.05.2017 - Presemitteilung 30/2017

Potsdam/ Bad Muskau – Die Steuereinnahmen werden auch in den kommenden Jahren weiter spürbar zulegen. Das zeigt das Ergebnis der heute in Bad Muskau zu Ende gegangenen 151. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen.

Bund, Länder und Kommunen profitieren dank einer weiterhin stabilen Konjunkturerwartung in diesem und in den kommenden Jahren von deutlich steigenden Steuereinnahmen. Im ersten Quartal dieses Jahres stieg das Steueraufkommen (ohne reine Gemeindesteuern) bundesweit bereits um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal an. In diesem Anstieg zeigen sich neben den wachsenden Einnahmen aus der Umsatzsteuer vor allem auch die Folgen einer stabilen Beschäftigungsentwicklung in Form von höheren Lohnsteuereinnahmen. Bei einem prognostizierten realen Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent in diesem und 1,6 Prozent im kommenden Jahr setzt sich diese positive Entwicklung weiter fort.

Der brandenburgische Finanzminister Christian Görke zeigte sich in Potsdam erfreut über diese Entwicklung, die in Brandenburg im Land und den Kommunen ebenfalls zu steigenden Einnahmen gegenüber dem Vorjahr und den Ergebnissen der letzten Steuerschätzung im November 2016 führt: “So wie sich jeder Arbeitnehmer über eine Lohnerhöhung freut, freue ich mich als Finanzminister über steigende Einnahmen für das Land und die Kommunen. Damit können wir, das Land und die Kommunen, die bereits begonnenen Investitionen in die Bildung und die Infrastruktur fortsetzen. Die Steuerschätzung gibt dafür Planungssicherheit. Klar ist aber auch, das Geld können wir nicht zweimal ausgeben. Noch immer drückt das Land eine nicht unerhebliche Schuldenlast und mit dem Wandel der Gesellschaft stehen in Brandenburg enorme Herausforderungen vor uns, die ebenfalls Geld kosten werden. Deshalb glaube ich, dass wir klug beraten sind, weiterhin eine vorsichtige und vorausschauende Haushaltspolitik zu betreiben.“

Die konkreten Ergebnisse der Steuerschätzung für Brandenburgs Landeshaushalt werden derzeit nach dem üblichen Verfahren der Regionalisierung ermittelt und zeitnah veröffentlicht.

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Ident-Nr
30/2017
Datum
11.05.2017