Brandenburg will Steuerbefreiung von Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 2.000 Euro im Monat
Crumbach: Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten spüren gestiegene Kosten für Lebensmittel und Wohnen besonders stark / Antrag soll in Bundesratssitzung am 14.02.2025 eingebracht werden
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Das Land Brandenburg wird im Bundesrat beantragen, dass bundesweit Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Monat künftig von der Einkommensteuer befreit werden. Einem entsprechenden von Finanzminister Robert Crumbach vorgelegten Entschließungsantrag hat heute das Kabinett in Potsdam zugestimmt.
Mit dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung seitens der Länderkammer aufgefordert, Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus den öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen zur Altersvorsorge sozial gestaffelt bis zu 2.000 Euro im Monat von der Besteuerung zu befreien.
Finanzminister Crumbach: „Seniorinnen und Senioren sind damit besonders stark von der der teilweise extremen Verteuerung der Lebensmittel in den vergangenen beiden Jahren betroffen. Auch die Kosten für das Wohnen steigen seit Jahren rasant und stellen ein weiteres Armutsrisiko dar. Besonders spüren diese Verteuerung jene, bei denen ein vergleichsweise großer Teil der Rente für Lebensmittel und Wohnen aufgewendet werden müssen, weil es sich um keine hohen Renten handelt. Diesen Personenkreis nehmen wir mit diesem Entschließungsantrag in den Blick.“
Angesichts der Verteuerungen zähle für Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten jeder Euro. „Daher ist Brandenburgs Initiative in der Länderkammer wichtig für diese Menschen. Stimmen die anderen Bundesländer zu, bewirkt unser Vorschlag eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation vieler Seniorinnen und Senioren. Zugleich lassen sich Arbeitsentlastungen auch für die Steuerverwaltung erreichen, da künftig weniger Einkommensteuererklärungen von Seniorinnen und Senioren anfallen würden“, so der Finanzminister.
Angesichts der aktuellen Situation der öffentlichen Haushalte bedarf es allerdings zur Wahrung der Haushaltsneutralität einer Gegenfinanzierung, die mit dem Vorhaben gemeinsam beschlossen werden soll.
Brandenburg will den Entschließungsantrag am 14. Februar 2025 in der Länderkammer einbringen.
Hintergrund:
Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde mit dem Alterseinkünftegesetz ab 2005 neu geregelt. Seitdem wird der Anteil der Rente, welcher versteuert werden muss, jedes Jahr schrittweise erhöht. Bei Renten, die im Jahr 2005 oder davor begannen, werden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz wächst kontinuierlich für die jeweiligen Neurentner. Im Jahr 2058 liegt der zu versteuernde Rentenanteil dann bei 100 Prozent.
Dies führt dazu, dass künftige Rentengenerationen – im Vergleich zu früher – netto immer weniger Einkommen zur Verfügung haben.
Zudem wachsen mehr und mehr lebensältere Rentnerinnen und Rentner (mit ursprünglich 50 Prozent Besteuerung), aufgrund der voll steuerpflichtigen Rentenanpassungen, in die Steuerpflicht hinein.
Lebensqualität verbessern:
Insbesondere um die Lebenssituation von älteren Menschen mit geringem Einkommen zu verbessern und einen würdevollen Lebensabend zu ermöglichen, sollen die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Besteuerung bis zu einer Höhe von 2.000 Euro im Monat aus-genommen werden.
Vermeidung von Bürokratie:
Die geplante Steuerbefreiung ginge auch mit einem Bürokratieabbau einher, da Beziehende von Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus den sog. öffentlich-rechtlichen Pflichtsystemen bis zu 2.000 Euro keine Steuererklärung mehr abgeben müssten.
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen:
Höhere Renteneinkünfte, Pensionen und sonstige Einkünfte, etwa aus Betriebsrenten, privaten Rentenverträgen oder aus Vermietung und Verpachtung unterlägen wie bisher der Besteuerung. Damit würde eine bedarfsgerechte Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen der Altersrente erreicht.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Länder und Kommunen muss sichergestellt werden, dass die steuerbefreienden Maßnahmen aufkommensneutral erfolgen.