„Den Länderfinanzausgleich auch in Zukunft beibehalten“

Finanzminister Görke weist Bayerns Vorschlag zur Neuordnung des Bund-Länder-Finanzbeziehung als unsolidarisch zurück

- Erschienen am 11.02.2014 - Presemitteilung 9/2014

Potsdam – Der Brandenburgische Finanzminister Christian Görke hat den jüngsten Vorschlag von Bayerns Finanzminister Markus Söder zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 als unsolidarisch zurückgewiesen. Er verwies darauf, dass alle Länder – auch Bayern – bereits seit mehr als einem Jahr mit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen befasst sind. „Ziel dieser Diskussionen muss es aus meiner Sicht sein“, so Görke, „gemeinsam nach Lösungen für finanz- und strukturschwache Länder und Regionen zu suchen. Ich bin davon überzeugt, dass der Länderfinanzausgleich als Ausdruck der Solidarität zwischen den Ländern auch in Zukunft fester Bestandteil des bundesstaatlichen Ausgleichssystems sein muss.“ 

Mit Blick auf die zunehmende „Lücke“ zwischen Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und Ausgaben im Rahmen des Solidarpaktes II sagte Finanzminister Görke: „Ich kann mir vorstellen, bereits vor 2020 zusätzliche Förderung für strukturschwache Regionen unabhängig von der Himmelsrichtung aus den Mitteln des Solidaritätszuschlags bereitzustellen und damit spezifische Lasten auszugleichen und gesamtstaatliche Aufgaben in den Ländern zu finanzieren.“  

Während die Mittel aus dem Solidarpakt bis zum Jahr 2019 bis auf rund 3,1 Milliarden Euro zurückgehen, wird für das Aufkommen des Solidaritätszuschlags ein weiterer Anstieg über die nächsten Jahre hinweg prognostiziert.

 

Zum Hintergrund:

Für den Bund sind in den kommenden Jahren wachsende Einnahmeüberschüsse aus dem Solidaritätszuschlag zu erwarten. So betrug das Aufkommen des Solidaritätszuschlags im Jahr 2013 rund 14,4 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dem gegenüber stehen Solidarpakt II-Mittel (SoBEZ) in Höhe von rund 6,5 Milliarden Euro, die an die ostdeutschen Länder geflossen sind.

 

 

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Ident-Nr
9/2014
Datum
11.02.2014