Finanzministerin zu Haushaltswirtschaft 2022

MdFE-Rundschreiben wird klarstellend angepasst

- Erschienen am 11.01.2022 - Pressemitteilung 02/2022

Potsdam – Finanzministerin Katrin Lange hat das Kabinett heute über einige aufgetretene Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des jüngst beschlossenen Landeshaushaltes 2022 unterrichtet. Insbesondere ging es dabei um die Erwirtschaftung der ausgebrachten Globalen Minderausgabe in Höhe von insgesamt gut 250 Mio. Euro. Die Ministerin stellte dabei klar, dass diese aus dem Gesamthaushalt im Jahresverlauf erwirtschaftet werden müsse; sie sei jedoch erst zum Jahresende aus nicht verausgabten Haushaltsansätzen nachzuweisen (sog. „Bodensatz“). „Unterjährige Maßnahmen der einzelnen Ressorts sind in diesem Zusammenhang nicht erforderlich“, betonte die Ministerin. Etwas Anderes sei auch nie beabsichtigt gewesen. Das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2022 werde in dem betreffenden Punkt „noch einmal klarstellend angepasst“, sagte Lange. Etwaige Missverständnisse sollten damit glücklich ausgeräumt sein, zeigte sich die Ministerin überzeugt. Sie wünschte allen Mitgliedern der Landesregierung nun bei der Durchführung des Haushalts 2022 und damit der Gestaltung einer erfolgreichen Politik für unser Land „eine glückliche Hand und viel Erfolg“.