Finanzminister Markov: Aktueller Stand zum Thema Bodenreform-Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2007
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Am heutigen Mittwoch, 10. November 2010, hat Finanzminister Dr. Helmuth Markov aufgrund einer parlamentarischen Anfrage den Landtag zum derzeitigen Stand der Umsetzung der Konsequenzen aus dem sogenannten Bodenreformurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Dezember 2007 sowie zu aktuellen, weiteren Maßnahmen informiert. In seiner Rede führte er unter anderem aus:
„Im Rahmen der Abwicklung der Bodenreform hatte sich das Land in rund 7.400 Fällen zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Eigentümer ehemaligen Bodenreformlandes gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB von den Belegenheitskommunen bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrige Vorgehensweise muss bereinigt werden.
I. Hierzu wurden in der Vergangenheit seitens des Landes Brandenburg Grundbuchberichtigungsanträge bei den örtlich zuständigen Grundbuchämtern gestellt, um im Grundbuch den alten Zustand wieder herzustellen. Um dieses Verfahren zu beschleunigen und auch alle sonstigen Möglichkeiten zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes auszuschöpfen, wurde ab der 43. Kalenderwoche 2010 die Zahl der seitens des Landes zu stellenden Grundbuchberichtigungsanträge auf wöchentlich rund 150 bis 170 erhöht. Alle noch ausstehenden rund 4.070 Anträge werden bis Sommer 2011 gestellt.
II. Zur Forcierung der Ermittlung der Bodenreformeigentümer beziehungsweise deren Erben und um den Rechercheerfolg zu erhöhen, habe ich folgende weitere Maßnahmen veranlasst:
1. Wir haben das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin (BADV) ersucht, im Wege der Amtshilfe, das Land Brandenburg bei seiner Ermittlung der Bodenreformeigentümer und deren Erben zu unterstützen. Diese Ersuchen wurde abgelehnt, wir haben aber viele hilfreiche Hinweise erhalten, die wir nutzen werden.
2. Darüber hinaus haben wir im vergangenen Monat in der Stadt Werder/Havel ein Pilotverfahren gestartet, um zu prüfen, wie erfolgreich es ist, mit Anzeigen in den Amtsblättern der Kommunen nach Eigentümern und Erben von Bodenreformgrundstücken zu suchen. Dies hat sich als äußerst erfolgreich herausgestellt. Der Bürgermeister, Herr Große, hat uns hierbei sehr unterstützt. In 99 Fällen haben sich bereits 35 potenzielle Eigentümer beziehungsweise Erben gemeldet, deren Ansprüche jetzt geprüft werden. Wir führen derzeit bereits Gespräche mit weiteren Kommunen, mit dem Ziel, auch in deren Amtsblättern Auflistungen der dort befindlichen Gemarkungen, Flur- und Flurstücksbezeichnungen zu veröffentlichen, damit sich weitere mögliche Eigentümer oder Erben bei unserer bestehenden Hotline melden.
3. Ferner prüfen wir derzeit, eine rechtssichere Beauftragung zur Eigentümer- beziehungsweise Erbenermittlung zu vergeben.
4. In den Wochenendausgaben von „Märkische Allgemeine“, „Märkische Oderzeitung“ und „Lausitzer Rundschau“ wird ein Aufruf an Eigentümer beziehungsweise deren Erben an Bodenreformgrundstücken veröffentlicht; dazu erfolgt die Schaltung von vier Hotline-Nummern, einer Fax-Nummer und einer E-Mail-Adresse, bei der sich potenzielle Eigentümer und Erben melden können. Die Veröffentlichung des Aufrufes erfolgt ebenfalls im Bundesanzeiger.“
Pressemitteilung: Aktueller Stand zum Thema Bodenreform-Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2007