Brandenburgs Finanzen sind solide und gerüstet für kommende Aufgaben – alle vier Kennziffern im grünen Bereich
Finanzminister Görke legt Stabilitätsbericht zu Landesfinanzen vor
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die Brandenburger Haushaltspolitik ist solide und bildet die Grundlage dafür, die Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern. Dies weist der achte Stabilitätsbericht nach, den Finanzminister Christian Görke am Dienstag dem Kabinett vorlegen wird. Mit dem neuen Bericht wird die Haushaltslage Brandenburgs auf Basis von vier Kennziffern untersucht, welche die Qualität der Landesfinanzen widerspiegeln. Diese vier finanzwissenschaftlichen Kennziffern hat der Stabilitätsrat für alle Länder und den Bund festgelegt.
Insgesamt belege der Bericht, so Finanzminister Görke, dass sich „die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre bezahlt gemacht hat. Brandenburgs Haushaltspolitik liegt bei allen vier Kennziffern im grünen Bereich. Zur Sicherung dieser Erfolge bedarf es auch künftig einer strengen Haushaltsdisziplin, gepaart mit einer Schwerpunktsetzung auf die prioritären Bereiche des Landes wie Bildung, Wissenschaft und Forschung“, betonte Brandenburgs Finanzminister.
Zu den vier finanzwissenschaftlichen Kennziffern gehören neben dem strukturellen Finanzierungssaldo die Kreditfinanzierungsquote, die Zins-Steuer-Quote und der Schuldenstand pro Einwohner. Brandenburg kann für alle vier Kennziffern die Schwellenwerte einhalten. Bei drei Kennziffern liegt Brandenburg nicht nur deutlich unterhalb der Schwellenwerte, sondern schneidet sogar besser als der jeweilige Länderdurchschnitt ab. Beim strukturellen Finanzierungssaldo – bei dem kein Land mehr als 200 Euro je Einwohner schlechter als der Länderdurchschnitt abschneiden soll – liegt Brandenburg im Länderdurchschnitt.
Bei der Kreditfinanzierungsquote – die das Verhältnis der Nettokreditaufnahme zu den bereinigten Ausgaben aufweist – erreicht Brandenburg dagegen sogar einen Wert, der nicht nur deutlich unterhalb des zulässigen Schwellenwertes, sondern auch besser als der Schnitt der Länder liegt.
Die Zins-Steuer-Quote zeigt das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen. Der Schwellenwert für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt bei Flächenländern als überschritten, wenn die Zins-Steuer-Quote 140 Prozent des Länderdurchschnitts übersteigt. Brandenburg erreicht für 2017 beispielsweise einen Wert von 3,8 Prozent und bleibt damit nicht nur unter dem Schwellenwert für Flächenländer von 6,7 Prozent, sondern auch unter dem Schnitt aller Länder von 4,8 Prozent.
Beim Schuldenstand gilt der Schwellenwert für Flächenländer als überschritten, wenn ein Land beim Schuldenstand je Einwohner 130 Prozent des Länderdurchschnitts übersteigt. Brandenburg liegt im Berichtsjahr 2017 mit Schulden von 6.446 Euro je Einwohner nicht nur unter dem Schwellenwert von 8.887 Euro je Einwohner, sondern auch unterm Schnitt aller Länder, der 6.836 Euro je Einwohner beträgt.
Brandenburgs Finanzminister Görke hob angesichts des Berichts hervor, dass der Landeshaushalt seit 2011 stets mit einem Überschuss abgeschlossen werden und eine Rücklage als Schwankungsreserve aufgebaut werden konnte. „Beispielsweise beendeten wir das Jahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von fast 360 Millionen Euro, der zur einen Hälfte zur Schuldentilgung und zur anderen Hälfte für die Rücklage verwendet wurde“, sagte Görke. Mit der Rücklage soll Brandenburgs Landeshaushalt für konjunkturelle Schwankungen und kommende Aufgaben wie die Teilentschuldung der kreisfreien Städte und Landkreise im Zuge der Kreisgebietsreform und den Einstieg in die beitragsfreie Kita vorbereitet sein.
Hintergrund:
Der im April 2010 gegründete Stabilitätsrat hat die Aufgabe, die Haushalte des Bundes und der Länder fortlaufend zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten. Er tritt zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – zusammen. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der Länder. Um größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.