Schülerinnen und Schüler zahlen als Ferienjobber oft zuviel Lohnsteuer

Finanzministerium stellt Serviceseite im Internet zu steuerlichen Fragen rund um Ferienjobs vor

- Erschienen am 10.07.2015 - Presemitteilung 72/2015

Potsdam – Schülerinnen und Schüler, die nur in den Ferien für einen Arbeitgeber tätig sind und damit nicht das gesamte Jahr einer Tätigkeit nachgehen, zahlen regelmäßig zuviel Lohnsteuer. Darauf hat vor den in der kommenden Woche beginnenden Sommerferien in Brandenburg das Ministerium der Finanzen hingewiesen. Das Gleiche gelte häufig für Studierende, die beispielsweise nur in den Semesterferien arbeiten. Der Grund für die zu viel gezahlte Lohnsteuer sei, dass bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung stets, das heißt auch bei Schülern und Studenten unterstellt werde, dass im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielt wird. Da dies etwa bei einem Ferienjob nicht der Fall sei, führe der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug für einen Monat – auf das Kalenderjahr bezogen – zu einem zu hohen Abzug. Um Schüler und Studierende auf diesen Sachverhalt und Wissenswertes rund um die Besteuerung von Ferienjobs hinzuweisen, hat das brandenburgische Finanzministerium zu Beginn der Sommerferien eine ausführliche Serviceseite zum Thema auf der eigenen Internetseite und in den Onlineauftritten aller Finanzämter in Brandenburg veröffentlicht. Hier erfahren Ferienjobber auch, wie sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten können.

In vielen Fällen erhalten Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten oft sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Das ist bei der Steuerklasse I im Jahr 2015 zum Beispiel dann der Fall, wenn die gesamten Einkünfte (Einnahmen zum Beispiel Bruttolohn abzüglich Werbungskosten) im Jahr nicht höher als rund 10.424 Euro liegen werden.

Auf der Serviceseite wird auch erläutert, dass Schüler oder Studierende – die neben dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte hatten – den Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer“ nutzen können. Am einfachsten sei es, wenn die Einkommensteuererklärung dann auf elektronischem Weg übermittelt wird.

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Zum Hintergrund: Ausführliche Informationen zu (Ferien-)Jobs

Die Steuertipps für Studierende und Schüler zu (Ferien-)Jobs stehen sowohl auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen als auch auf den Internetauftritten der Finanzämter in Brandenburg kostenlos zur Verfügung.

Ministerium der Finanzen:

www.mdf.brandenburg.de -> Steuern -> Steuerinformationen -> aufgeführt unter: Schüler/innen und Studenten/innen

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Ident-Nr
72/2015
Datum
10.07.2015