Land Brandenburg überträgt Gewässer an Stiftung NaturSchutzFonds und Landesanglerverband

Damit ist Verbleib von insgesamt 188 der 194 vom Bund übernommenen Gewässer oder Teilflächen geklärt

- Erschienen am 10.06.2022 - Pressemitteilung 34/2022

Das Land Brandenburg wird erstmals vom Bund übernommene Seen an die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und den Landesanglerverband Brandenburg e.V. übertragen. Einer entsprechenden Vorlage des Finanzministeriums stimmte gestern der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages zu. Demnach überträgt das Land drei Gewässer an die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg und sieben weitere Gewässer sowie zwei Gewässerteilflächen an den Landesanglerverband. Diese gehören zu den insgesamt 194 Gewässern oder Teilflächen von Gewässern, die das Land Brandenburg vom Bund in vier sogenannten Gewässerpaketen übernommen hatte, um den öffentlichen Zugang zu den Gewässern zu sichern.

Nach der nun erfolgten Zustimmung im Haushaltsausschuss erhält die Stiftung NaturSchutzFonds drei Gewässer unentgeltlich. Diese sind der mehr als 47 Hektar messende Große Dub bei Hermsdorf und der rund 46 Hektar große Sorgenteich bei Gutebom (beide Oberspreewald-Lausitz) sowie der kleinere, rund vier Hektar große Schorlteich, der sich ebenfalls in Hermsdorf befindet.

Auf den Landesanglerverband werden sieben Gewässer sowie zwei Gewässerteilflächen übertragen, hier stimmte der Haushaltsausschuss zu, dass einige der Flächen verbilligt übertragen werden. Neben kleineren Seen gehören zu den neun Gewässerflächen beispielsweise Teile des Ost-Sees und des West-Sees, die jeweils rund elf Hektar groß sind und sich beide auf dem Gebiet der Stadt Mühlberg/Elbe (Elbe-Elster) befinden. Zudem wird auch das Gewässer Barschgrube (17 Hektar) auf dem Gebiet der Stadt Eberswalde an den Landesanglerverband übertragen. In allen Fällen hatten die zuvor beteiligten Kommunen vor Ort eine Übernahme der Flächen in ihr Eigentum abgelehnt.

 „Für die 194 vom Bund übernommenen Gewässer oder Teilflächen von Gewässern gibt es ein abgestuftes Verfahren. Zunächst wird die Gewässerfläche den Gemeinden und dem Landkreis vor Ort angeboten. Ein Ausgleichsbetrag ist von diesen dafür nicht zu entrichten. Besteht kein Übernahmeinteresse, wird geprüft, ob an den Gewässern ein Landesinteresse besteht, beispielsweise wegen ihrer Bedeutung für den Naturschutz.“, erläuterte Finanzministerin Katrin Lange das Vorgehen. Wenn kein Landesinteresse bestehe und Kommunen kein Interesse an einer Übernahme hätten, könnten die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg oder der Landesanglerverband zum Zuge kommen – wie nun erstmalig geschehen.

 „Vorrang haben die Kommunen vor Ort, die auch in den meisten Fällen die Gewässer übernehmen“, betonte Lange. Das belege auch die bisherige Bilanz. „Von den 194 vom Bund übernommenen Gewässern oder Gewässerteilflächen sind mittlerweile bereits 156 auf Kommunen übertragen worden. 21 Gewässer verblieben wegen unmittelbaren Landesbedarfs in Landeseigentum. Mit den nun drei an die Stiftung NaturSchutzFonds und den an den Landesanglerverband übertragenen sieben Gewässern sowie zwei Gewässerteilflächen ist der Verbleib von 188 der 194 Gewässerflächen geklärt“, so Lange. Die Finanzministerin betonte zugleich: „Der öffentliche Zugang ist in allen 194 Fällen gesichert. Es war ja das Ziel des Landes, eine Privatisierung der Gewässer zu verhindern und den öffentlichen Zugang zu sichern.

 Rückblick:

Nachdem der Bund 2009 endgültig eine kostenfreie Übertragung der Seen und Gewässerflächen auf das Land Brandenburg abgelehnt hatte, einigte sich Brandenburgs Finanzministerium mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in nunmehr vier Gewässerpaketen auf die Übernahme von inzwischen 194 Seen oder Teilflächen von Seen mit einer Fläche von rund 4.490 Hektar. Für diese vier Gewässerpakete zahlte das Land Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt rund 6,9 Millionen Euro. Während die ersten beiden mit der BVVG geschlossenen Gewässerpakete vorrangig Gewässer mit jeweils mehr als fünf Hektar Fläche umfassten, gehören zum dritten – ebenfalls mit der BVVG geschlossenen – Paket kleinere Gewässerflächen. Das vierte Gewässerpaket handelte das Finanzministerium mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) aus.