Brandenburgs Kommunen erhalten 2020 mehr Schlüsselzuweisungen
Finanzminister Görke: Städte, Gemeinden und Landkreise bekommen höheren Anteil an Landeseinnahmen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Kommunen erhalten im kommenden Jahr vom Land in der Summe mehr Geld als in diesem Jahr. Das geht aus den neuen sogenannten Orientierungsdaten für 2020 hervor, die das Finanzministerium vor Pfingsten an alle Gemeinden, Ämter und Landkreise in Brandenburg versendet hat. Damit erfahren die einzelnen Kommunen, wie sich für sie die Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr voraussichtlich entwickeln werden. Wie Brandenburgs Finanzministerium heute in Potsdam mitteilte, steigen die Schlüsselzuweisungen insgesamt – die sogenannte Schlüsselmasse – um rund 88,0 Millionen Euro gegenüber 2019 auf rund 1,964 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 4,7 Prozent.
Finanzminister Christian Görke sagte dazu: „Damit hat die rot-rote Landesregierung Wort gehalten. Es war unser Ziel, die kommunale Finanzkraft zu stärken. Dies schlägt sich nun in den Zahlen und konkreten Zusagen bei den Schlüsselzuweisungen nieder.“
In dem Anstieg der Summe der Schlüsselzuweisungen spiegeln sich zwei Entwicklung wider: Zum einen die insgesamt steigenden Steuereinnahmen des Landes Brandenburg. Zum anderen wächst der Anteil an den Einnahmen des Landes, der der kommunalen Familie zugutekommt. Die sogenannte allgemeine Verbundquote steigt weiter von 21 Prozent im Jahr 2019 auf 22 Prozent im kommenden Jahr. Darauf hatte sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden im vergangenen Jahr verständigt, im Dezember 2018 hatte der Landtag die entsprechende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen.
Finanzminister Christian Görke: „Die Summe der Schlüsselzuweisungen wird nach den Orientierungsdaten im kommenden Jahr mit rund 1,964 Milliarden Euro einen neuen Höchststand im Land Brandenburg erreichen. Das liegt nicht nur, aber auch daran, dass das Land den Kommunen einen höheren Anteil an den eigenen Einnahmen zukommen lässt. Damit stärken wir ganz konkret die kommunale Familie der 413 Gemeinden, 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte im Land. Über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen entscheiden die Kommunen vor Ort selbst. Sie wissen am besten, wo die Mittel konkret eingesetzt werden sollen. Mit einer höheren Schlüsselmasse steigt somit der Spielraum für die Kommunen, mehr selbst gestalten zu können.“
Zugleich warnte Brandenburgs Finanzminister vor zu optimistischen Annahmen: „Immer weiter steigende Steuereinnahmen sind kein Naturgesetz. Wir sehen zahlreiche Risiken für die aktuelle Konjunktur von der Eskalation der Handelskonflikte bis zu einem ungeordneten Brexit. Bereits die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2019 haben gezeigt, dass für Brandenburgs Kommunen in den nächsten Jahren die Einnahmen zwar im Vergleich zu den Vorjahren weiter ansteigen sollen, aber nicht mehr so stark wie die vorangegangene Schätzung von Oktober 2018 prognostiziert hatte.“
Mit dem Begriff "Schlüsselzuweisungen" wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Mittel über einen pauschalen Schlüssel vom Land an die Kommunen verteilt werden. Dabei wird gemäß dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) der normierte Finanzbedarf einer Kommune mit ihrer Steuerkraft verglichen. Wird ein Fehlbetrag ermittelt, so wird dieser anteilig bei den Gemeinden mit 75 Prozent und bei den Landkreisen mit 90 Prozent durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen (Ausgleichsquote).
Dadurch kommt es vor, dass trotz der gestiegenen Summe aller Schlüsselzuweisungen einzelne Gemeinden, Ämter und Landkreise im Vergleich zu 2019 geringere Schlüsselzuweisungen erhalten werden, weil beispielsweise die eigenen Steuereinnahmen (und damit die eigene Steuerkraft) gestiegen sind. In Summe bleibt es aber auch bei diesen Gemeinden bei einem hohen, positiven Saldo.
Neben dem Anstieg der Summe der Schlüsselzuweisungen ist bei den Orientierungsdaten 2020 insbesondere der Anstieg investiven Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr hervorzuheben. Diese bemaßen sich bisher nach den Mitteln aus dem Solidarpakt II. Die Bundesregelung läuft jedoch 2019 aus und wird nicht fortgeführt. Nach der Novellierung des BbgFAG werden die Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg weiterhin investive Schlüsselzuweisungen zur Deckung ihres Investitionsbedarfs erhalten. So wird ab dem Ausgleichsjahr 2020 die investive Schlüsselmasse grundlegend aus einem Anteil von 6,5 Prozent der Schlüsselmasse gebildet. Mit dann 127,6 Millionen Euro im Jahr 2020 steigen die investiven Schlüsselzuweisungen gegenüber 2019 um 61,6 Millionen Euro an. Das ist eine Steigerung von mehr als 93,2 Prozent.
Hintergrund:
Mehr Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich des Landes unter www.mdf.brandenburg.de à Kommunalfinanzen