Neues Faltblatt: „Steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern“

Neues Faltblatt: „Steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern“ / 330 Euro Steuernachlass

- Erschienen am 10.05.2007 - Presemitteilung 21/2007

Potsdam – Das Finanzministerium hat das neue Faltblatt „Steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern“ veröffentlicht. Dies teilte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam mit. Das Faltblatt ist ab sofort bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich und kann auch beim Finanzministerium (Telefon: 0331 866-6009) oder im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de bestellt werden.

Am 1. April 2007 ist eine Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft getreten, mit der der Bund und die Länder steuerliche Anreize für den nachträglichen Einbau von umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw geschaffen haben. „Für den nachträglichen Filtereinbau gibt es einen einmaligen Steuernachlass bei der Kfz-Steuer von 330 Euro“, erklärte Speer. Gefördert werden Nachrüstungen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Dabei muss das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein. „Wer auf den Filter verzichtet, muss vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen“, sagte Speer und betonte: „Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter sind besonders starke Luftverpester.“

Damit die Finanzämter den Steuernachlass mit der zu zahlenden Kfz-Steuer verrechnen können, müssen Fahrzeughalter von Diesel-Pkw unverzüglich nach der Nachrüstung den Filter von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde eintragen lassen. Die Zulassungsbehörde übermittelt die neuen Daten an das Finanzamt.

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Pressemitteilung: Neues Faltblatt: „Steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern“

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Ident-Nr
21/2007
Datum
10.05.2007