Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes im Bundesrat

Markov betont in Länderkammer: Sozial gerechteres Steuersystem nötig

- Erschienen am 10.02.2012 - Presemitteilung 15/2012

Potsdam/ Berlin – Der Bundesrat hat heute den von Brandenburg und vier weiteren Ländern eingebrachten Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Die Bundesratsinitiative sieht vor, den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 42 auf 49 Prozent zu erhöhen. In der Länderkammer hob Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov noch einmal hervor, dass aus seiner Sicht die im Zuge der Steuerreformen von 1999 bis 2005 unter Rot-Grün erfolgten Senkungen des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent falsch waren. „Es gab damit eine deutliche Entlastung von Besserverdienenden, die die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland nicht wie nötig verkleinert, sondern weiter vergrößert hat“, betonte Markov. Außerdem sei die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen worden.

Brandenburgs Finanzminister wies darauf hin, dass das Absinken des Spitzensteuersatzes sich einreiht in eine Kette mehrerer Steuersenkungen, von denen vor allem Steuerpflichtige und Unternehmen mit hohen Einkommen profitierten. Als Beispiele nannte er die Senkung des Körperschaftsteuersatzes (von 25 auf 15 Prozent), das Sinken der Gewerbesteuermesszahl (von 5 auf 3,5 Prozent) oder die Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommen-steuer (von 1,8 auf 3,8). „Auch die Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte ab 2009 passt in diese Reihe. Immer haben besonders Besserverdienende profitiert“, hob Markov hervor. Er verwies darauf, dass auch die OECD festgestellt habe, dass die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung unter deutschen Arbeitnehmern zuletzt stärker gewachsen ist. Zu dieser Entwicklung habe laut OECD auch die deutsche Steuerpolitik beigetragen.

„Deutschland braucht ein sozial gerechteres Steuersystem, bei der eine deutliche Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer nur ein erster Schritt sein kann“, betonte Brandenburgs Finanzminister in seiner Rede im Bundesrat. Darin unterstrich er, dass auch die Finanz- und Wirtschaftskrise die öffentlichen Haushalte in den vergangenen Jahren bereits stark belastet hat. Darüber hinaus stelle die Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte für die Leistungsfähigkeit der Haushalte erhebliche Risiken dar. Demgegenüber werde die neue Schuldenregel des Grundgesetzes in den kommenden Jahren zusätzliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf allen staatlichen Ebenen nach sich ziehen. „Auch vor diesem Hintergrund ist eine Anhebung des Spitzensteuersatzes ein wichtiger und leistungsgerechter Beitrag zum Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit“, so Markov.

Die Bundesratsinitiative sieht vor, den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer bei einem Einkommen ab 100.000 Euro von bisher 42 auf 49 Prozent anzuheben. „Diese Erhöhung ist sozial gerecht, da sie sich lediglich im Bereich der Besserverdienenden auswirkt und nicht kleine und mittlere Einkommen belastet“, sagte Markov. Die Bundesratsinitiative ist von Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und der Hansestadt Bremen eingebracht worden.

 

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Pressemitteilung: Antrag zur Anhebung des Spitzensteuersatzes im Bundesrat

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Ident-Nr
15/2012
Datum
10.02.2012