Pendlerpauschale: Neuregelung hat keinen Bestand

Aber: Keine Verpflichtung zur Rückkehr zur alten Regelung im Rahmen einer verfassungskonformen Neugestaltung

- Erschienen am 09.12.2008 - Pressemitteilung 89/2008

Nach dem Karlsruher Urteil hat die im Jahr 2007 eingeführte Neuregelung zur Pendlerpauschale keinen Bestand. „Bis zu einer verfassungskonformen Neuregelung der  Pendlerpauschale können damit wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden", sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. „Das Verfassungsgericht hat zugleich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, die alte, bis 2006 geltende Regelung wieder einzuführen. Im Rahmen einer jetzt notwendigen verfassungskonformen Neuregelung eröffnet sich dem Bundesgesetzgeber damit ein breiter Gestaltungsspielraum. Damit ist die Politik wieder am Zug", so Speer weiter.

In Brandenburg gibt es rund 860.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Rund ein Drittel davon arbeitet in der Gemeinde, in der sie auch wohnen. Die übrigen pendeln zur Arbeit in andere Gemeinden, Landkreise oder benachbarte Länder. Dies sind etwa 580.000 Personen. Bis zu einer Entfernung von 10 Kilometern zum Arbeitsplatz wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro ohne weitere, darüber hinausgehende Werbungskosten jedoch nicht überschritten. Deshalb geht das Finanzministerium davon aus, dass sich die Regelungen zur Pendlerpauschale in Brandenburg auf rund 400.000 Beschäftigte steuerlich auswirken werden.

Die Regelungen zur Pendlerpauschale wurden ab Anfang 2007 grundlegend geändert. Ausschlaggebend waren dabei vor allem Gründe der Haushaltskonsolidierung. Die Neuregelung sollte einen Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten. Bundesweit wurde für das Jahr 2008 mit Mehreinnahmen von insgesamt 2,5 Mrd. Euro gerechnet, auf Brandenburg entfallen danach 33 Mio. Euro. Allerdings wurden diese Mehreinnahmen in Brandenburg ebenso wenig vollständig realisiert wie in den anderen Ländern. Denn mit Blick auf die laufenden Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung wurde den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Einspruch einzulegen und beim Finanzamt die „Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Diese Bürger wurden steuerlich vorläufig so behandelt, als gelte die alte Pendlerpauschale weiter. In Brandenburg haben rund 17.000 Bürger einen derartigen Antrag gestellt. Auch die übrigen Einkommensteuerbescheide für 2007 ergingen unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit hinsichtlich der Pendlerpauschale. Diese werden nun nach dem Karlsruher Urteil von Amts wegen geändert. Gesonderte Änderungsanträge der  Bürger sind daher nicht erforderlich. Nur wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, muss dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen.

Für das Jahr 2007 werden im ersten Quartal 2009 geänderte Bescheide versendet. Damit erhalten dann auch diejenigen Bürger die ihnen zustehende Steuererstattung, die bisher keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hatten.

Im Rahmen der Veranlagung des Kalenderjahres 2008 und für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2009 wird von den Finanzämtern ebenfalls wieder die alte Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer zugrunde gelegt.

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Pressemitteilung: Pendlerpauschale: Neuregelung hat keinen Bestand

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Ident-Nr
89/2008
Datum
09.12.2008