Start der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 verschiebt sich
Schreiben der Finanzämter an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg sind weiter gültig
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Der ursprünglich zum 1. Januar 2012 geplante bundesweite Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich ins neue Jahr hinein. Wie das Brandenburgische Finanzministerium mitteilt, traten bei dem deutschlandweiten Vorhaben technische Probleme auf, in deren Folge in allen Bundesländern – so auch in Brandenburg – Arbeitgeber noch nicht zu Jahresbeginn die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) elektronisch abrufen können. Diese bisher auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkten Daten wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit sollen mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte künftig elektronisch vom Arbeitgeber bei den Finanzämtern abrufbar sein. Nach dem Auftreten der technischen Probleme ist der Start nun für das zweite Quartal 2012 vorgesehen.
Wie das brandenburgische Ministerium der Finanzen bereits am 1. Oktober 2011 angekündigt hatte, haben bis vergangene Woche alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg persönliche Schreiben von ihrem Finanzamt erhalten. Darin werden sie unter anderem gebeten, die gespeicherten und im Schreiben aufgeführten persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf Richtigkeit zu überprüfen. Das Finanzministerium wies nun ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben an die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin gültig seien, da auch für einen späteren Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerkarte korrekte Angaben erforderlich sind. Sind in dem Schreiben falsche Daten etwa zur Steuerklasse vermerkt, sind die Korrekturen dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale in dem Schreiben richtig angegeben sind, müssen nichts unternehmen.
Das Finanzministerium teilte weiter mit, dass in allen anderen Fällen Brandenburgs Finanzämter – die nicht die Verursacher falsch gespeicherter Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind – als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aufgrund des umstellungsbedingten erhöhten Publikumsverkehrs empfiehlt das Finanzministerium, Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt zu richten. Antragsformulare sind in den Finanzämtern erhältlich oder im Internet abrufbar.
Bis zum Start des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuermerkmale verwenden die Arbeitgeber weiter die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 angegeben sind.
Auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.mdf.brandenburg.de) und der Brandenburger Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de) werden weitere Fragen für Arbeiternehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur elektronischen Lohnsteuerkarte beantwortet.
Zum Hintergrund:
Das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt die Papier-Lohnsteuerkarte. Die ersten Schritte zur Umstellung erfolgten bereits 2005, als die Informationen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte (Jahresarbeitslöhne, -steuern und –abgaben) von den Arbeitgebern erstmals elektronisch an die Finanzämter übermittelt wurden. 2010 wurden das letzte Mal Lohnsteuerkarten aus Papier versandt. Ab 2012 sollen alle Lohnsteuerdaten direkt vom Arbeitgeber digital an die Finanzämter übermittelt werden.
Das elektronische Verfahren bringt viele Vereinfachungen für den Bürger und die Verwaltung. Bei Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse müssen die bisherigen Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Gemeinde bzw. dem Finanzamt geändert werden, es erfolgt grundsätzlich eine digitale Verarbeitung. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der bisherigen Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Künftig wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen – zum Beispiel von I/I in IV/IV - elektronisch erfasst und automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und sein Geburtsdatum angeben.Anträge zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind auf den Internetseiten der Finanzämter (www.finanzamt.brandenburg.de -> Formulare und Vordrucke für die Steuererklärung -> Lohnsteuer) zu finden.
Download der Pressemittelung (PDF):
Pressemitteilung: Start der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 verschiebt sich
Hintergrundinformation zur Verschiebung des Start der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012