Neuer Onlineservice zur Erstellung der Einkommensteuererklärung

Ideal für den Start ins Berufsleben: Einkommensteuererklärung in einfach

- Erschienen am 09.07.2025 - Presemitteilung 32/2025

Potsdam – Ab sofort bietet die Steuerverwaltung einen neuen Onlineservice zur Erstellung der Einkommensteuererklärung, der sich speziell an ledige, kinderlose Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit richtet. Das Produkt der Steuerverwaltung mit dem Namen einfachELSTERplus führt wie eine kommerzielle Software durch die Einkommensteuererklärung. Der Service kann erstmals für die Einkommensteuererklärung 2024 genutzt werden.

Wie Brandenburgs Finanzministerium weiter mitteilt, konnte der neue Online-Service somit rechtszeitig vor der Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2024 bereitgestellt werden. Diese endet für alle nicht beratene Steuerpflichtige am 31. Juli 2025. Die Abgabefrist gilt zum Beispiel für all jene, die 2024 Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitigem Arbeitsausfall erhalten haben.

Bei der Onlineanwendung einfachELSTERplus werden Steuerpflichtige Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt. Klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten machen die Erstellung einfacher. Nutzen können sie ledige, kinderlose Personen mit inländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Damit ist die vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung auch die ideale Steuererklärung für den Start ins Berufsleben. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Jahreslohnsteuerbescheinigung, liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt.

Wie kann man einfachELSTERplus nutzen?
Eine Anmeldung erfolgt bei elster.de über ein bestehendes ELSTER-Zertifikat oder ELSTER-Secure. Erstnutzende registrieren sich unter www.elster.de. Nach Abschluss der Registrierung kann einfachELSTERplus für die Erstellung der Steuererklärung ausgewählt werden. Nach abschließender Prüfung der Angaben kann die Steuererklärung digital an das Finanzamt versendet werden.