Finanzminister Görke: Weg frei für die Übergabe weiterer Gewässerflächen an die Kommunen
Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg stimmt der unentgeltlichen Übertragung weiterer 19 Gewässerflächen auf die Kommunen zu
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Nachdem der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg im Juni 2014 bereits für 17 Gewässerflächen des so genannten ersten Gewässerpaketes die unentgeltliche Übertragung auf die Kommunen beschlossen hat, stimmte der Ausschuss heute im Rahmen einer Sondersitzung für weitere 19 Gewässerflächen der Übertragung zu. Zu diesen Gewässern gehören beispielsweise der Fahrländer See in Potsdam, der auf den Gebieten der Stadt Zossen und der Gemeinde Am Mellensee gelegene Mellensee sowie der Große Mochowsee in der Gemeinde Schwielochsee. Der Große Mochowsee war ursprünglich zum Verbleib im Landeseigentum vorgesehen. Nach Zustimmung der Landesregierung vom 17.06.2014 ist hier nunmehr auch die Kommunalisierung möglich.
Mit dieser Entscheidung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ist die unentgeltliche Übertragung für einen Großteil der bisher vom Land übernommenen Gewässerflächen beschlossene Sache. Das Land Brandenburg hatte sich im August 2012 mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und –ver-waltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf die Übernahme von 65 Seen für insgesamt 3,74 Millionen Euro geeinigt, um deren öffentlichen Zugang zu sichern. 46 der 65 Seen aus dem ersten Seenpaket überträgt das Land Brandenburg nach jetziger Planung nach Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg unentgeltlich an die jeweiligen Kommunen vor Ort. Die 19 weiteren Seen sind der Landesnaturschutzflächenverwaltung (13) und der Landesforstverwaltung (6) zugeordnet, können aber auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Belegenheitskommune sowie nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und nach Zustimmung des Kabinetts diesen übertragen werden.
Parallel zu dieser Übertragung von Gewässerflächen auf die Kommunen übernimmt das Land weitere Gewässerflächen, um auch für diese Gewässer den Verkauf an Privateigentümer zu verhindern und damit den Zugang für die Öffentlichkeit zu sichern. Am 17. Juni 2014 ermächtigte die Landesregierung den Finanzminister Christian Görke, die Vereinbarung über ein zweites, zwischen dem Finanzministerium und der BVVG abschließend verhandeltes zweites Seenpaket abzuschließen. Damit übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt weitere 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar. Dafür zahlt das Land einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro. Zu diesem zweiten Gewässerpaket gehören neben zum Teil kleineren Seen beispielsweise auch der Annahütter See in der Gemeinde Schipkau (Oberspreewald-Lausitz) mit einer Gesamtfläche von rund 203 Hektar, der Göttinsee bei Ketzin (Potsdam-Mittelmark) mit einer Größe von rund 20 Hektar und einige Gewässer, wie beispielsweise der Prerauer Stich in Zehdenick/Oberhavel, an denen nur Teileigentum des Bundes besteht. Gleichzeitig stimmte die Landesregierung zu, dass das Finanzministerium auch die begonnenen Verhandlungen zu einem dritten und vierten Gewässerpaket zum Abschluss bringt.
Zum Hintergrund:
Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.
Erstes Seenpaket: Im August 2012 hatte sich das Land Brandenburg mit der BVVG auf die Übernahme von 65 Seen zu einem Betrag von insgesamt 3,74 Millionen Euro geeinigt, Ende Januar 2013 stimmte die Landesregierung der Übernahme zu. Zu diesem ersten Paket gehören unter anderem der Fahrländer See in Potsdam, der Mellensee im Landkreis Teltow-Fläming und der Dreetzsee im Landkreis Oberhavel. Insgesamt umfasst das Paket 3.135 Hektar Wasserfläche nebst angrenzenden Uferflächen verschiedener Nutzungsarten.
Zweites Seenpaket: Mit dem zweiten Paket übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar für einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro.
Drittes Seenpaket: Das Land verhandelt mit der BVVG über weitere Seen, die kleiner als fünf Hektar, aber größer als ein Hektar sind.
Viertes Seenpaket: Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verhandelt das Land die Übernahme weiterer Gewässer.
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