Finanzminister Christian Görke: Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige ist Schritt in richtige Richtung, reicht aber nicht aus
Brandenburgs Finanzminister zu heutigem Beschluss der Finanzministerkonferenz
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam/ Hansestadt Stralsund – Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben heute auf ihrer diesjährigen Jahreskonferenz (Jahres-FMK) umfangreiche Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuervergehen auf den Weg gebracht. Die Hürden, unter denen eine Strafbefreiung möglich ist, werden damit deutlich erhöht. So muss künftig für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Das Votum von Brandenburg, die Strafbefreiung bei Selbstanzeige im Gesetz ersatzlos zu streichen, konnte sich damit zwar nicht durchsetzen. Jedoch hatte diese Initiative maßgeblich zu den heute beschlossenen umfangreichen Verschärfungen der gesetzlichen Regelung beigetragen.
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke – der in Stralsund an der Finanzministerkonferenz teilnahm – kommentierte hierzu: „Ich bin nicht damit einverstanden, dass Steuerhinterzieher auch weiterhin eine Sonderstellung gegenüber anderen Straftätern einnehmen. Dies habe ich mehrfach deutlich gemacht. Gleichwohl hat Brandenburg die unternommenen Anstrengungen zur Verschärfung der Selbstanzeige befürwortet, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Steuergerechtigkeit sind. Ein Schritt, der aber noch nicht ausreicht! Ich kritisiere insbesondere, dass der Staat bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgefüllten Selbstanzeige trotz aller Verschärfungen weiterhin auf die Strafverfolgung selbst dann verzichtet, wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen wurden. Dass dies ehrliche Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht nachvollziehen können, verstehe ich sehr gut.“
Als einziges Bundesland hatte Brandenburg die komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert. Zuletzt hatte sich die Finanzministerkonferenz am 27. März 2014 gegen die Stimme von Brandenburg dafür ausgesprochen, an der strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten.
Mit dem heutigen Beschluss steht fest, dass eine Steuerbetrügerin oder ein Steuerbetrüger nunmehr alle steuerrelevanten Angaben der zurückliegenden zehn Jahre offenlegen muss, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Bislang gilt zur Gewährung der Straffreiheit eine Erklärungsfrist in der Regel von fünf Jahren, wenn kein besonders schwerer Fall vorliegt.
Etliche Länder – darunter auch Brandenburg – sprachen sich für eine Absenkung der Schwelle von 50.000 Euro an hinterzogenen Steuern aus, ab der bislang ein Strafzuschlag von fünf Prozent zu zahlen ist. Heute beschlossen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder, dass zukünftig bereits ab 25.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig ist. Ab 100.000 Euro erhöht sich dieser auf 15 Prozent und ab 1.000.000 Euro Hinterziehungssumme werden 20 Prozent Strafzuschlag fällig. Der ursprüngliche Festbetrag von fünf Prozent hat sich damit deutlich erhöht.
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