Trochowski: Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk auf bisherigem Niveau auch zukünftig sichern

- Erschienen am 08.10.2015 - Presemitteilung 120/2015

Potsdam – Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski, Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk, hat sich dafür ausgesprochen, auch in Zukunft die Finanzierung der Stiftung auf dem bisherigen Niveau zu sichern. Zuletzt war das zweite, im Jahr 2009 geschlossene Finanzierungsabkommen ausgelaufen. Die Zuwendungsgeber der Stiftung für das sorbische Volk – Bund, Freistaat Sachsen und Land Brandenburg – verhandeln seit geraumer Zeit über den Abschluss eines dritten Abkommens zur Finanzierung der Stiftung.

Finanzstaatssekretärin Trochowski: „Die Arbeit der Stiftung ist enorm wichtig, wenn es darum geht, sorbische Sprache, Kultur und Traditionen zu bewahren und zu fördern. Dies ist für die Identität des sorbischen Volkes unverzichtbar.“ Daher bedürfe es auch weiterhin der finanziellen Unterstützung durch die drei Zuwendungsgeber auf dem bisherigen Niveau. Zugleich zeigte sich das Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk zuversichtlich, dass „wir in den kommenden Wochen einen großen Schritt vorankommen auf dem Weg zu einem dritten Finanzierungsabkommen.“

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Hintergrund: Stiftung für das sorbische Volk

Zur Erfüllung ihres Stiftungszweckes erhält die Stiftung jährlich öffentliche Zuwendungen. Der Anteil des Bundes beträgt dabei 50 Prozent, die andere Hälfte decken die beiden Länder Sachsen und Brandenburg im Verhältnis 2:1. Im Haushalt des Landes Brandenburg sind im Einzelplan des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur für das Haushaltsjahr 2015 insgesamt rund 2,98 Millionen und für 2016 weitere knapp 3,09 Millionen Euro als „Zuschuss zur Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur“ veranschlagt. Von dem Haushaltsansatz 2016 sind 106.000 Euro mit einer Sperre versehen, deren Aufhebung an den Abschluss eines ab dem Haushaltsjahr 2016 geltenden, neuen Finanzierungabkommens gebunden ist.

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Ident-Nr
120/2015
Datum
08.10.2015