Kein seriöses Vergleichsangebot im Rechtsstreit der DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L.

Finanzministerium nimmt Stellung zu vorliegendem Schreiben

- Erschienen am 08.08.2012 - Presemitteilung 72/2012

Potsdam – Im Zusammenhang mit dem anhängigen Rechtsstreit der DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. (DEUBA) hat Dr. Peter Niedner dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg ein Schreiben übersandt.

Aufgrund zahlreicher Presseanfragen hierzu teilt das Ministerium der Finanzen Folgendes mit:

Das Schreiben von Dr. Niedner an das Ministerium der Finanzen stellt schon nach erster Prüfung kein Vergleichsangebot in dem anhängigen Rechtsstreit der DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. (DEUBA) gegen das Land Brandenburg dar. Dr. Niedner ist nicht Kläger, sondern lediglich Zeuge in diesem Rechtsprozess, so dass er in seiner Person schon deshalb nicht in der Lage ist, dem Land als Prozessgegner ein wirksames Vergleichsangebot zu unterbreiten. Die Klägerin selbst (DEUBA) hat dem Land keinen Vorschlag übermittelt.

Unabhängig davon handelt es sich bei dem Schreiben aus Sicht des Finanzministeriums aus mehreren Gründen um kein ernst zu nehmendes Vergleichsangebot.

Vorgeschlagen wird darin, dass das Land Schadenersatz in Höhe von 20 Millionen Euro zahlen soll, wobei aber die offene und nach wie vor strittige Frage nach dem Unternehmenswert außen vor gelassen werden soll. Das hieße, dass selbst bei einer Zahlung dieser Summe, das Land auch weiterhin auf weitere Zahlungen verklagt werden könnte. Dies kann kein akzeptabler Vorschlag sein, denn bis heute ist völlig offen, ob der Klägerin in der Sache überhaupt ein Schadenersatz zusteht. Auch der Bundesgerichthof hat, entgegen anderer Darstellungen, hierzu keinerlei Aussagen getroffen.

Das Ministerium der Finanzen betont an dieser Stelle ausdrücklich, dass es auch künftig verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen wird. Verantwortungsvoller Umgang heiße auch, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu Recht erwarten können, dass ihre Steuergelder nur dann vom Land an Dritte ausgegeben werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass diese einen Anspruch darauf haben.

Die Einschätzung des Ministeriums der Finanzen, wonach es sich bei dem Schreiben um kein seriöses Vergleichsangebot handelt, erstreckt sich auch auf den darin unterbreiteten Vorschlag zum Tragen der Kosten eines Vergleichs. Üblicherweise tragen bei einem Vergleich die Prozessbeteiligten jeweils ihre Kosten um den wirklichen Kompromiss zu verdeutlichen. In dem Schreiben wird jedoch vorgeschlagen, dass allein das Ministerium der Finanzen als beklagte Seite die Kosten zu tragen hat.

Aufgrund von diesbezüglichen Presseanfragen teilt das Finanzministerium außerdem mit, dass die DEUBA seit Mitte 2005 in drei Instanzen ihre vermeintlichen Ansprüche nicht durchsetzen konnte. Aktuell ist ein Rechtsstreit am Oberlandesgericht Brandenburg anhängig. Auch der Bundesgerichthof hatte in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 keine Schadenersatzansprüche als rechtmäßig anerkannt. Ferner ist nicht das Land Brandenburg verantwortlich für das Scheitern der beabsichtigten Investitionen der DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. (DEUBA), sondern vielmehr fehlende Vereinbarungen zwischen der Treuhandanstalt und der DEUBA. Auch dies wird bei der Frage, ob überhaupt Schadenersatzansprüche gegenüber dem Land Brandenburg bestehen, zu berücksichtigen sein.

 

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Ident-Nr
72/2012
Datum
08.08.2012