Finanzminister Görke: Erbschaftsteuerreform erreicht den Vermittlungsausschuss

Finanzminister Görke heute im Bundesrat

- Erschienen am 08.07.2016 - Presemitteilung 40/2016

Potsdam – Finanzminister Christian Görke hat den heutigen Entschluss des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss anzurufen, begrüßt: „Ich werte das als einen Erfolg für uns. Unsere monatelangen Bemühungen, damit die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform der Erbschaftsteuer zumindest den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtsurteils gerecht wird, sehe ich damit auf einem guten Weg.“

In seiner Rede führte er unter anderem aus: „Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, kritisierten wir insbesondere, dass der damals vorgelegte Gesetzentwurf die Möglichkeiten einer Erbschaftsteuer-Reform zur gerechteren Umverteilung von Vermögen nicht nutzt und auch zusätzliche Einnahmepotentiale für die öffentliche Hand nicht erschließt.

So betrug im Jahr 2014 das bundesweit vererbte beziehungsweise verschenkte Vermögen insgesamt 109 Milliarden Euro. Das erzielte Steueraufkommen  aus der Erbschaftsteuer dagegen nur 5,45 Milliarden Euro – also lediglich fünf Prozent. Aufgrund der vorgesehenen Änderung bei der Unternehmensbewertung, die eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage um 30 Prozent befürchten lässt, würde es sogar zu Mindereinnahmen in erheblichem Umfang kommen!

Für Brandenburg bedeutet das: Nicht einmal das gegenwärtige Aufkommen von jährlich 25 Millionen Euro würde erzielt.“

Die weitreichenden Verschonungsregeln für Firmenerben sind damit auch mit den Stimmen Brandenburgs im Bundesrat vorerst gestoppt worden. Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hatte das höchste deutsche Gericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln für Firmenerben als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt.

Die Rede des Ministers im Plenum gibt es hier (ab Minute 38)

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Ident-Nr
40/2016
Datum
08.07.2016