Brandenburgs Finanzminister: Schäubles Pläne zur Erbschaftsteuer gehen zulasten der Allgemeinheit

Görke: Das ist eine Reform zur Vermeidung der Erbschaftsteuer für Firmenerben

- Erschienen am 08.07.2015 - Presemitteilung 70/2015

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat heute in Potsdam die Umsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform durch die Bundesregierung kritisiert, wonach die Verschonungsgrenze für Erben großer Unternehmen gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf zur Erbschaft- und Schenkungsteuer noch weiter angehoben werden soll. Erst ab einer Grenze von 26 Millionen Euro, und bei Vorliegen bestimmter gesellschaftsrechtlicher Voraussetzungen sogar erst ab 52 Millionen Euro, soll geprüft werden, ob überhaupt noch ein Bedürfnis zur Verschonung des übertragenen Unternehmens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht. „Angesichts der Höhe dieser Prüfgrenzen wird deutlich“, so Finanzminister Christian Görke, „dass es bei der Debatte nie darum ging, den ostdeutschen Bäckermeister im Erbfall um die Existenz seines Unternehmens zu bringen. Es ging immer um ganz andere Beträge. In Deutschland ist es auch nach dem bisherigen Gesetz der Regelfall, dass ein Firmenerbe keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlt.“

Im Jahr 2013 entrichteten nach Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/4849) nur 1,5 Prozent der Unternehmenserben oberhalb der von Schäuble zunächst vorgeschlagenen 20 Millionen-Euro-Prüfgrenze die Erbschaftsteuer. Finanzminister Görke erläuterte dazu: „Im Durchschnitt der Jahre 2009 – 2013 wären demnach 99,2 Prozent der Unternehmenserben in der Bundesrepublik unbeachtet ihrer finanziellen Situation voll von der Erbschaftssteuer verschont geblieben. Da fragt man sich, welche steuernde Wirkung dieses Gesetz überhaupt noch entfaltet hat. Aber trotz der massiven Kritik des Bundesverfassungsgerichtes daran, dass große betriebliche Vermögen ohne eine Bedürfnisprüfung in den Genuss von erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln kamen, gibt die Bundesregierung wieder einmal den Interessen der großen Firmenbesitzer nach. Um es klar zu sagen: Das ist keine echte Reform der Erbschaftsteuer, sondern eine Reform zur weiteren Vermeidung der Erbschaftsteuer für Firmenerben. Diese Privilegien sind ungerecht gegenüber allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Tritt dieser Gesetzentwurf in Kraft, ist die Leidtragende die Allgemeinheit. 

„Offensichtlich“, so Finanzminister Görke weiter, „folgt man bei der Anhebung der Prüfschwelle von 20 Millionen Euro auf jetzt 26 beziehungsweise 52 Millionen Euro dem Argument, dass die Betriebsvermögen in den letzten zwanzig Jahren angestiegen sind und man daher die Grenzen für die Erbschaftsteuer ebenfalls anheben müsse. Ich halte das für bezeichnend, denn gleichzeitig beobachten wir, dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben sind. Die bisherige Schonung der ganz großen Vermögen soll nun auf die Zukunft fortgeschrieben werden. Der Bundesfinanzminister erzeugt damit einen Fall steuerpolitischer Ungerechtigkeit, der seines Gleichen sucht.“ 

Im Jahr 2013 wurde in Deutschland ein Vermögen in Höhe von rund 70,3 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt, während nur rund fünf Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer anfielen. Die Steuer steht den Ländern zu. Von rund 5,45 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2014, entfielen 21,5 Millionen Euro auf das Land Brandenburg.

 

Hintergrund:

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt. In einer abweichenden Meinung haben drei Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass nach dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes der Umverteilungsgedanke stärker als bisher bei der Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts Berücksichtigung finden müsse.

Karikatur Griechenland Stuttmann

Karikatur: Klaus Stuttmann

 

 

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Ident-Nr
70/2015
Datum
08.07.2015