Grundsteuerreform: Erinnerungsschreiben werden verschickt

Erinnerungsverfahren beginnt am 9. Juni – Hotline der Steuerverwaltung steht weiter zur Verfügung – Erklärungsabgabe vermeidet Verspätungszuschläge

- Erschienen am 08.06.2023 - Pressemitteilung 26/2023

Potsdam – Im Land Brandenburg haben Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte bislang deutlich mehr als eine Million Grundsteuerwerterklärungen abgegeben. Wie das brandenburgische Finanzministerium heute in Potsdam mitteilte, sind bislang rund 1.020.000 Erklärungen in den Finanzämtern des Landes eingegangen. Das entspricht rund 82 Prozent der erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigen Finanzierungsquellen, um beispielsweise Kitas, Schulen oder Bürgerämter finanzieren zu können. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nur auf Grundlage des neuen Rechts erheben. Dies setzt eine Neubewertung aller Grundstücke voraus. Aus diesem Grund werden die Finanzämter jetzt an diejenigen persönliche Erinnerungsschreiben verschicken, die ihre Erklärungen bislang noch nicht abgegeben haben“, kündigte Brandenburgs Finanzminister Katrin Lange heute an. Die rund 220.000 persönlichen Erinnerungsschreiben werden ab dem 9. Juni 2023 von den Finanzämtern versendet werden.

Die Frist zur Abgabe endete ursprünglich bereits am 31. Oktober 2022, wurde aber im Oktober von den Finanzministerinnen und Finanzministern der Bundesländer bis zum 31. Januar 2023 verlängert. „Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger zurzeit andere Sorgen haben als die Grundsteuererklärung. Und ich hatte mich daher sehr früh für die Verlängerung eingesetzt – immer mit dem Zusatz, dass es eine einmalige Verlängerung bleibt. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bleibt natürlich auch nach Fristablauf bestehen. Es ist immer dieselbe Arbeit – sie wird nicht leichter, wenn man sie vor sich herschiebt. Daher werden nun die noch säumigen Eigentümer aufgefordert, dieser Pflicht bis zum 30. Juni 2023 nachzukommen“, erläuterte Lange weiter.

Wie das Finanzministerium mitteilt, können die Finanzämter unter der Voraussetzung, dass auch die Erinnerungsschreiben nicht zur Abgabe der Erklärung bis Ende Juni 2023 führen, Sanktionen vorsehen. So können die Finanzämter die Abgabe der Steuererklärung mittels Zwangsgeld durchsetzen und für jeden angefangenen Monat nach Ablauf der Erklärungsfrist einen Verspätungszuschlag in Höhe von 25 Euro erheben.

Ausdrücklich weist das Finanzministerium daraufhin, dass Steuerpflichtige, die ihre Erklärung erst im Februar 2023 oder später und damit nach dem Ablauf der Abgabefrist in Papierform bei den Finanzämtern abgegeben haben, gleichwohl ein Erinnerungsschreiben erhalten können. Das Erinnerungsschreiben enthält jedoch den ausdrücklichen Hinweis, dass es aus technischen Gründen möglich sein kann, dass an die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erinnert wird, obwohl diese bereits abgegeben wurde. Der Grund: Die Papiererklärungen können nur Schritt für Schritt digitalisiert und damit erfasst werden. Brandenburgs Finanzämter hatten großzügig von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht und statt der eigentlich gesetzlich bestimmten elektronischen Erklärung auf Wunsch der Bürger auch Papiererklärungen in großer Zahl entgegengenommen.

Service steht weiterhin zur Verfügung

Brandenburgs Finanzverwaltung stellt weiterhin umfangreiche Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung: Zum einen auf der Website https://grundsteuer.brandenburg.de, zum anderen in der eigens dafür eingerichteten Grundsteuerhotline (0331) 200 600 20 der Brandenburger Finanzämter.

Auf der Webseite findet sich auch ein Link zu einem speziell in Brandenburg eingerichteten Informationsportal Grundstücksdaten, auf dem die Angaben zum Grund und Boden wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden können. Zudem werden unter Formulare und Publikationen Klickhilfen angeboten, die beim Ausfüllen der Erklärung helfen.

43,9 Prozent der wirtschaftlichen Einheiten bereits neu bewertet

Unterdessen werden in den Finanzämtern anhand der eingegangenen Erklärungen die Grundstücke neu bewertet. Bis zum 31. Mai 2023 haben die brandenburgischen Finanzämter im Zuge der Grundsteuerreform 548.808 wirtschaftliche Einheiten und damit rund 43,9 Prozent neu bewertet. Pro wirtschaftliche Einheit werden zwei Bescheide erlassen, ein Grundsteuerwertbescheid und ein Grundsteuermessbescheid. Damit wurden bis zum 31. Mai 2023 insgesamt 1.097.616 Bescheide versandt.

Da es immer wieder Nachfragen von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dazu gibt, ob die Finanzämter Eingangsbestätigungen versenden, weist das Finanzministerium darauf hin, dass es sich bei der Grundsteuerreform um ein Massenverfahren handelt, das die Finanzämter stark beansprucht. Das Finanzministerium bittet daher von Nachfragen, insbesondere zum Bearbeitungsstand der Grundsteuerwerterklärung, zu Fristverlängerungsanträgen und Einsprüchen abzusehen. Eingangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht versendet. Bei elektronischer Übermittlung der Erklärung, des Antrags oder des Einspruchs via dem Online-Finanzamt ELSTER erhalten Steuerpflichtige jedoch ein Transferticket mit dem jeweiligen Übermittlungsdatum.

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Hintergrund:

Wann bekomme ich meinen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid?

Die brandenburgischen Finanzämter haben 1,25 Millionen steuerpflichtige wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive, so dass Sie bis Mitte 2024 die neuen Grundsteuerwert- und die neuen Grundsteuermessbescheide erhalten werden.

Wo finde ich Erläuterungen zu meinem Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid?

Auf unserer Website können Sie Erläuterungen zum Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid abrufen.

Wo können sich Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Land Brandenburg informieren?

Brandenburgs Finanzverwaltung stellt auch umfangreiche Informationen zu Fragen rund um die Grundsteuer zur Verfügung: Zum einen auf der Website grundsteuer.brandenburg.de, zum anderen in der eigens dafür eingerichteten Grundsteuerhotline (0331) 200 600 20 der Brandenburger Finanzämter.