Einstieg in „zeitnahe Betriebsprüfungen“ in Brandenburg vollzogen

Staatssekretärin Daniela Trochowski: Vorteile für Unternehmen und das Land durch schnellere Jahrestaktprüfungen

- Erschienen am 08.04.2010 - Pressemitteilung 31/2010

Potsdam – Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg startet im April mit der sogenannten „zeitnahen Betriebsprüfung“. Die neu entwickelte Prüfungsmethode kann unmittelbar nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung angewandt werden. „Die Vorteile der zeitnahen Steuerprüfung werden sich sowohl bei den betroffenen Unternehmen als auch beim Land bemerkbar machen“, sagte heute die Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen, Daniela Trochowski, in Potsdam. Sie begrüßte die Initiative, die von der brandenburgischen Finanzverwaltung ausgegangen ist. Durch die zeitnahe Betriebsprüfung solle bei der Prüfung von Unternehmen der Zeitabstand der Prüfung selbst zum Prüfungsjahr verkürzt werden, von Prüfungen im Drei- (oder Mehr-) Jahresrhythmus wird Abstand genommen. Stattdessen prüfe man zeitnah nach Eingang der Steuererklärung nur das aktuelle Jahr, für das die letzte Steuererklärung abgegeben worden ist.

„Eine solche zeitnahe Betriebsprüfung“, so Daniela Trochowski, „hat gegenüber der herkömmlichen Prüfung wirtschaftliche Vorteile: Die Unternehmen gewinnen im Hinblick auf die Beurteilung steuerlich relevanter Vorgänge durch die Finanzverwaltung schnellere Rechts- und Planungssicherheit. Eventuell fällig werdende Nachzahlungen müssen nicht für mehrere zurückliegende Jahre, sondern nur für ein Jahr getätigt werden. Die Vorteile für das Land beziehen sich neben der weitaus früheren Einnahmesicherheit auch auf die Vermeidung häufig viele Jahre zurück liegender Rechtsstreitigkeiten. Ich verspreche mir von der Einführung der neuen Prüfungsmethode aber auch, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung entbürokratisiert wird.“

Als neue Prüfungsmethode stehe die zeitnahe Betriebsprüfung bundesweit noch am Anfang. Somit lägen noch keine belastbaren Erfahrungswerte vor. Die Staatssekretärin unterstrich: „Brandenburgs Finanzverwaltung übernimmt hierbei bundesweit eine Pilotfunktion. Dies ist ein Zeichen für die Leistungs- und Innovationsfähigkeit unserer Finanzämter, die mit der Einführung der zeitnahen Prüfungsmethode einmal mehr unter Beweis gestellt wird.“

Die Finanzverwaltung selbst möchte langfristig erreichen, dass sich zwischen Finanzämtern und den Unternehmen eine Kultur zeitnaher Außenprüfungen entwickelt. Mit dem jetzt vollzogenen Start, bei dem eine zuvor ausgewählte Gruppe von Unternehmen in die zeitnahe Betriebsprüfung einbezogen werde, wolle man beiderseitige Erfahrungen sammeln, um sie später verallgemeinern zu können. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung einer zeitnahen Betriebsprüfung besteht derzeit nicht.

Hintergrund:

Die neue Prüfungsmethode umfasst im Regelfall ein Prüfungsjahr; sie erfolgt zeitnah nach Abgabe der Steuererklärung und wird vorrangig bei der Prüfung von großen Betrieben angewendet.

Bislang erstrecken sich die steuerlichen Betriebsprüfungen meist auf einen Zeitraum von drei (und mehr) Jahren, wobei das letzte Prüfungsjahr günstigstenfalls ein Jahr zurück liegt. Vor allem bei größeren Betrieben und Konzernen werden häufig Zeiträume geprüft, die bei Prüfungsbeginn bereits drei bis vier Jahre und in Einzelfällen noch weiter zurück liegen. Gesetze und Rechtsverordnungen, die den Ablauf von steuerlichen Betriebsprüfungen regeln, legen zumeist auch diesen herkömmlichen Dreijahreszeitraum zugrunde. Mit der zeitnahen Betriebsprüfung wird diese Langfristigkeit durchbrochen.

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Pressemitteilung: Einstieg in „zeitnahe Betriebsprüfungen“ in Brandenburg vollzogen

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Ident-Nr
31/2010
Datum
08.04.2010