Europäische Kommission informiert über Aufhebung der Zahlungsunterbrechung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission hat heute den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union darüber informiert, dass die Unterbrechung der Zahlungsfrist für die Mittel aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) an das Land Brandenburg aufgehoben wird. Die Unterbrechung betraf einen Zahlantrag Brandenburgs von September 2010 in Höhe von 42,6 Millionen Euro.
Mit den vom Ministerium der Finanzen an die EU-Kommission übermittelten Schreiben vom 17. Dezember 2010, 13. Januar 2011 und 16. Februar 2011 über die durchgeführten und vorgesehenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel in der Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Operationellen Programms sowie aufgrund der Gespräche am 24. Februar 2011 in Brüssel sehen die zuständigen Dienststellen der Kommission nunmehr die von ihr im Oktober vergangenen Jahres aufgeführten Bedingungen als erfüllt an.
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Hintergrund:
Aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) werden in strukturschwächeren Regionen der Europäischen Union etwa mittelständische Unternehmen oder Infrastrukturprojekte bezuschusst. Das Land Brandenburg erhält seit 1991 EFRE-Mittel, die meist über die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) ausgereicht werden. Jährlich werden in Brandenburg etwa 1.000 Projekte mit EFRE-Mitteln kofinanziert.
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