Bodenreform-Urteil und Flughafenausbau BBI

Bodenreform-Urteil und Flughafenausbau BBI

- Erschienen am 08.02.2008 - Pressemitteilung 12/2008

Potsdam – Aufgrund zahlreicher Medienanfragen, inwieweit der Ausbau des Flughafens BBI von dem kürzlich ergangenen Bodenreform-Urteil des BGH betroffen sein könnte, teilt der Sprecher des Finanzministeriums, Ingo Decker, folgendes mit:

„Nach derzeitigem Kenntnisstand hat die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG), die mit der Verwertung und Verwaltung der dem Land zugefallenen Grundstücke aus der Abwicklung der Bodenreform beauftragt ist, zwei derartige Flächen an die Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld (FBS) verkauft. Diese Verkäufe sind abgeschlossen. Ebenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand sollten drei weitere derartige Bodenreform-Flächen an die FBS im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens veräußert werden. Diese drei Flurstücke liegen in der Gemarkung Waltersdorf und sind zusammen knapp 2000 qm groß. Sie sind für die Strassen- und Schienenanbindung des BBI vorgesehen. Sie liegen nicht innerhalb der BBI-Betriebsfläche. Als Konsequenz aus dem Urteil des BGH und in Übereinstimmung mit dem 5-Punkte-Paket des brandenburgischen Finanzministeriums wurde der beabsichtigte Verkauf  dieser Flurstücke an die FBS noch am 1. Februar von der Brandenburgischen Bodengesellschaft gestoppt.“

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei

Pressemitteilung: Bodenreform-Urteil und Flughafenausbau BBI

Abbinder

Ident-Nr
12/2008
Datum
08.02.2008