Lange: „Haushaltslage des Landes ist in einem angespannten Zustand“

Finanzministerin teilt Analyse des Landesrechnungshofes / Ziel der strukturell ausgeglichenen Haushalte bleibt trotz Folgen der Corona-Pandemie bestehen

- Erschienen am 07.12.2020 - Pressemitteilung 95/2020

Potsdam – Der Landesrechnungshof hat in seinem heute vorgestellten Jahresbericht 2020 darauf hingewiesen, dass „sowohl der Nachtragshaushalt 2020 als auch die Eckwerte des Haushaltes 2021“ zeigen, „dass die Finanzpolitik des Landes vor großen Herausforderungen steht. Die Finanzierbarkeit des Haushaltes wird zunehmend zum Problem“. Nach Jahren der Haushaltskonsolidierung habe 2019 ein „Paradigmenwechsel“ stattgefunden. Trotz der damals guten „gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschuldete sich das Land für den Zukunftsinvestitionsfonds in Höhe von 1 Mrd. Euro neu“, führt der Bericht weiter aus, „sodass sich erstmals seit Jahren wieder ein negativer Finanzierungssaldo ergab.“ Zudem lasse der wegen der Corona-Pandemie gespannte Rettungsschirm die Verschuldung des Landes weiter auf einen neuen Höchststand steigen.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange erklärte dazu heute in Potsdam: „Der Bericht des Landesrechnungshofes zeigt ein zutreffendes und realistisches Bild der Haushaltslage des Landes. Es ist offensichtlich – und diese Einschätzung des Berichts teile ich ausdrücklich –, dass sich die finanzpolitischen Rahmenbedingungen gegenüber früheren Jahren deutlich verschlechtert haben. Der Rechnungshof und das Finanzministerium sind sich ebenfalls einig in der Beurteilung, dass sich die Haushaltslage des Landes in einem durchaus angespannten Zustand befindet. Darauf habe ich selbst bereits mehrfach hingewiesen. Schon in meiner Einbringungsrede für den Nachtragshaushalt 2020 im Februar 2020 – und damit ganz zum Anfang der Pandemie – hatte ich angemahnt, dass es in Zukunft darauf ankommen wird, Einnahmen und Ausgaben des Landes strukturell und dauerhaft wieder in Übereinstimmung zu bringen. Dieses Ziel ist natürlich durch die seither eingetretenen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf der einen und die notwendig gewordenen zusätzlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie-Folgen auf der anderen Seite heute deutlich schwieriger zu erreichen. Aber dennoch: Es bleibt bei dem Ziel, nach der derzeitigen außergewöhnlichen Notsituation mittelfristig wieder zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen.“

„Investitionen nach Pandemie sogar wichtiger denn je.“

Zugleich verwies die Finanzministerin mit Blick auf den vom Landesrechnungshof thematisierten Zukunftsinvestitionsfonds auch darauf, dass Politik nicht nur ausgeglichene Haushalte aufstellen müsse, sondern auch die Aufgabe habe, zu gestalten. „Die Landesregierung hat sich vorgenommen, gezielt in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und in die Regionen des Landes zu investieren. Wir wollen die vielfältigen Herausforderungen entschlossen angehen mit dem Ziel, in allen Teilen des Landes eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung zu ermöglichen. Das wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes erwartet“, betonte Lange. Man dürfe zudem nicht vergessen, dass die Koalition diese Entscheidung vor der Corona- Pandemie getroffen hat. Lange: „Die Investitionen aus dem eine Milliarde umfassenden Fonds sind für Brandenburg nicht nur weiterhin richtig, sondern nach dem wirtschaftlichen Abschwung infolge der Pandemie sogar wichtiger denn je geworden.“

In der Folge hatte der Landtag im Zuge der Corona-Pandemie im April 2020 eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Der Gesetzgeber beschloss einen Rettungsschirm, der sich durch eine Nettokreditaufnahme von bis zu zwei Milliarden Euro finanziert. Dieser Rettungsschirm – so führt der Bericht des Rechnungshofes weiter aus – wird „die Gesamtverschuldung des Landes – auch wenn die Kreditermächtigung nicht vollständig in Anspruch genommen werden sollte – auf ein neues Rekordniveau bringen und birgt für den Fall steigender Zinsen wiederum Risiken für zukünftige Haushalte.

„Wir sparen nicht gegen die Krise an!“

Auch diese Feststellungen des Hofes sind zweifelsohne zutreffend“, so Finanzministerin Lange. „Es ist richtig, dass der Rechnungshof Gefahren aufzeigt. Denn das Land Brandenburg bewegt sich in der Tat an der Grenze dessen, was unser Land finanziell leisten kann. Eine Verschuldung in dieser Größenordnung birgt ein Zinsrisiko. Aber ich stehe zu meiner Aussage: Wir sparen nicht gegen die Krise an! Und niemand sonst tut das. Es gibt derzeit zu dieser Politik der Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft tatsächlich keine verantwortbare Alternative. Denn es ist deutlich teurer für die öffentliche Hand, Strukturen neu aufzubauen, die einmal endgültig weggebrochen sind.“

„Beteiligungsverwaltung wird personell gestärkt.“

Darüber hinaus thematisiert der diesjährige Jahresbericht des Landesrechnungshofes die Auswahl, Vertragsgestaltung und Vergütung der Geschäftsführungen bei Unternehmen, an denen das Land Brandenburg Beteiligungen hält. Zuständig für die Bestellung und Anstellung der Geschäftsführungsmitglieder sind die jeweiligen Aufsichtsräte. Die Beteiligungsverwaltung im Finanzministerium kritisiert der Rechnungshof dahingehend, dass sie ihrer Aufgabe als zentrale Steuerungs- und Überwachungsinstanz und als aktiv unterstützender Dienstleister nicht immer gerecht geworden sei. Das Finanzministerium sieht in den Prüfbemerkungen eine Bestätigung für die bereits vorbereitete Einführung eines Muster-Dienstvertrages für Mitglieder von GmbH-Geschäftsführungen sowie die Herausgabe von Leitlinien für die Gestaltung und Abrechnung von Zielvereinbarungen von Geschäftsführungen. Finanzministerin Lange: „Darüber hinaus werden wir die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes konstruktiv aufgreifen, indem die Beteiligungsverwaltung personell gestärkt wird. Und sie wird klare Leitlinien für die grundsätzliche Gestaltung von Auswahlverfahren und deren Dokumentation erarbeiten, die für die Aufsichtsräte eine wichtige Orientierung sein können.

Ferner hat der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2020 die Derivatgeschäfte des Finanzministeriums geprüft und zwei Fälle von Restrukturierungen, hier insbesondere die Einräumung eines einseitigen Kündigungsrechtes zugunsten der Bank, kritisiert. Das Finanzministerium betonte hierzu, dass bei der Beurteilung des Erfolgs des Einsatzes von Derivaten stets das gesamte Kredit- und Derivatportfolio in den Blick zu nehmen ist. Ob die Einräumung eines Kündigungsrechtes wirtschaftlich ist, kann erst nach Beendigung der Laufzeit beurteilt werden. Aus Sicht des Finanzministeriums können Restrukturierungen auch im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts für das Land von Vorteil sein. So bleibt es in beiden Fällen abzuwarten, ob eine Einsparung erzielt wird. In beiden Fällen konnte eine zehnjährige bzw. fünfjährige Zinsbindung bzw. Zinssicherung zu einem günstigeren Zinssatz als ursprünglich in den Derivaten vereinbart erzielt werden. Aber auch bei Nichtausübung des Kündigungsrechtes werden die neu vereinbarten Zinssätze als relativ günstig eingeschätzt und könnten dem Land dann als Zinssicherung über einen längeren Zeitraum dienen.