Erneuerbare Energien: Mehr Geld für Standortgemeinden
Bundesrat stimmt Antrag aus Brandenburg zu
- Erschienen am - PresemitteilungBerlin/ Potsdam – Kommunen, in denen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien wie Windräder oder Biogasanlagen stehen, könnten in Zukunft dauerhaft einen angemessenen Anteil an deren Gewerbesteueraufkommen erhalten. Heute hat der Bundesrat in Berlin einem entsprechenden Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zugestimmt. Dieser sieht eine geänderte Gewerbesteuerzerlegung bei den sogenannten Standortgemeinden von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor. Bisher ist die Gewerbesteuer in vielen Fällen am Firmensitz des Betreibers der Anlage angefallen. Bevor die Gesetzesänderung mit der Verabschiedung des sogenannten Zollkodexanpassungsgesetzes in Kraft treten kann, muss der Deutsche Bundestag der vom Bundesrat empfohlenen Änderung zustimmen.
Brandenburgs Finanzminister Christian Görke: „Mit dem Bundesratsbeschluss ist eine wichtige Etappe genommen, eine Ungerechtigkeit im deutschen Steuerrecht zu beseitigen. Schließlich sind die Belastungen etwa durch Windräder oder Biogasanlagen nicht am Firmensitz, sondern in der Standortgemeinde zu spüren. Daher ist es gerecht und folgerichtig, dass diese Kommunen kontinuierlich und angemessen am Gewerbesteueraufkommen partizipieren. Diese Gesetzesänderung trägt sicher auch zur Akzeptanz für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien bei. Das ist nicht hoch genug einzuschätzen. Denn die Energiewende kann nur gemeinsam mit dem Menschen vor Ort gelingen.“
Nach der bislang geltenden Regelung des Gewerbesteuergesetzes erhielten die Standortgemeinden oftmals kaum einen Anteil an der Gewerbesteuer. Nach der beschlossenen Gesetzesänderung soll der Zerlegungsmaßstab zielgenau ausgestaltet werden, damit das Aufkommen aus der Gewerbesteuer auch sofort und beständig bei den betroffenen Standortgemeinden verbleibt und nicht am Firmensitz der Energieunternehmen. Zudem soll die geltende Regelung systematisch erweitert werden, indem künftig alle Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt werden.
Brandenburg hatte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu den Jahressteuergesetzen 2013 bereits einen Anlauf unternommen, um Standortgemeinden stärker am Gewerbesteueraufkommen der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Dieser Antrag hatte im Finanzausschuss des Bundesrates keine Mehrheit gefunden. Die nun von der Länderkammer beschlossene Gesetzesänderung geht auf eine Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zurück, das gemeinsam mit Brandenburg und zwei weiteren Bundesländern den Antrag einreichte.
Hintergrund:
Schon heute versorgen die Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien im Land Brandenburg mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner zwischen Elbe und Oder. Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Gesundheut und Verbraucherschutz gab es im vergangenen Jahr 30.807 Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien im Land Brandenburg, darunter 27.022 Photovoltaik-, 3.260 Windkraft- und 429 Biogasanlagen.
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