Finanzminister Markov begrüßt gestärkte Rechte des Bundestages

Brandenburgs Finanzminister zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

- Erschienen am 07.09.2011 - Presemitteilung 82/2011

Potsdam – Brandenburgs Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat begrüßt, dass heute das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Deutschen Bundestages bei den Finanzhilfen für Not leidende EU-Staaten gestärkt hat. „Es ist ein Erfolg für das Parlament als Gesetzgeber, da die Karlsruher Richter deutlich gemacht haben, dass es vorbei an den gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern keine zentralen Haushaltsentscheidungen geben kann. Über Ausgaben und Einnahmen zu entscheiden, ist und bleibt das Königsrecht eines Parlamentes“, betonte Markov.

Das Bundesverfassungsgericht hatte heute Klagen gegen die Griechenland-Hilfe und den im vergangenen Jahr beschlossenen Euro-Rettungsschirm zurückgewiesen. Weitere Hilfen haben die Karlsruher Richter jedoch an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages jedem Schritt zustimmen muss.

 

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Finanzminister Markov begrüßt gestärkte Rechte des Bundestages

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Ident-Nr
82/2011
Datum
07.09.2011