Bund-Länder-Verwaltungsabkommen zur Fortführung der Sanierung der Braunkohlefolgelandschaften
Finanzminister Görke fordert Zusagen von der Bundesregierung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Derzeit laufen auf verschiedenen Ebenen Gespräche zwischen den „Braunkohleländern“ Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg untereinander sowie mit dem Bund zur Vorbereitung von Verhandlungen zum Abschluss eines weiteren Verwaltungsabkommens zwischen den Ländern und dem Bund zur Fortführung der Sanierung von Folgeschäden aus dem Braunkohletagebau der ehemaligen DDR im Lausitzer Revier. Seit 1991 haben der Bund und die betroffenen Länder rund 10 Milliarden Euro in diese Maßnahmen investiert, das Land Brandenburg allein hat davon rund 1,1 Milliarden Euro aufgewandt.
Finanzminister Christian Görke verdeutlichte in diesem Zusammenhang: „Die aktuellen Probleme – Grundwasserwiederanstieg, „braune Spree“, rund 30.000 Hektar gesperrte land- und forstwirtschaftliche Flächen, ungenügende Wasserqualität in den gefluteten Tagebaurestlöchern – zeigen deutlich, dass die Sanierung der Tagebaufolgelandschaft noch längst nicht abgeschlossen ist. Diese Aufgabe ist generationenübergreifend und kann nicht alleine von den ostdeutschen Braunkohleländern erfüllt werden. Wenn der Bund immer wieder nach Möglichkeiten sucht, sich aus dieser Verantwortung zu verabschieden, dann muss diesen Versuchen entschieden entgegen getreten werden.“
Das aktuelle Verwaltungsabkommen der Braunkohleländer mit dem Bund für den Zeitraum von 2013 bis Ende 2017 beinhaltet ein Finanzvolumen von rund 1,23 Milliarden Euro. Nach allen bisherigen Erkenntnissen wird der Bedarf für ein Folgeabkommen für den Zeitraum von 2018 bis 2022 nicht geringer sein. Finanzminister Christian Görke hat deshalb mit Nachdruck von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gefordert, „dass sich die Bundesregierung weiterhin in gleicher Weise wie bisher an der Finanzierung der Bergbausanierung beteiligen muss. Das Land Brandenburg ist dazu bereit. Im Entwurf für den Haushaltsplan 2017 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 220 Millionen Euro für diese für die Lausitz unverzichtbare Aufgabe aufgenommen worden, deren Ausfinanzierung in der Finanzplanung abgesichert ist.“
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