Finanzministerium informiert über „Renten und Steuern“

Finanzministerium informiert über „Renten und Steuern“

- Erschienen am 07.07.2009 - Presemitteilung 46/2009

Potsdam - Das Finanzministerium hat das Faltblatt „Renten und Steuern" jetzt in einer überarbeiteten Auflage veröffentlicht. Es informiert über die wichtigsten steuerlichen Regelungen des Alterseinkünftegesetzes. „Viele Rentner fragen sich, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen. Mit dem Faltblatt beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Renten und Steuern", sagte Finanzminister Rainer Speer heute in Potsdam. Das Faltblatt ist ab sofort bei allen Finanzämtern kostenlos erhältlich.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Es regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Danach werden die Renten bis zum Jahr 2040 schrittweise in die vollständige Besteuerung einbezogen. Dafür mindern die Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit die Steuerlast. Das überarbeitete Faltblatt enthält auch Informationen zum neuen Rentenbezugsmitteilungsverfahren. In diesem Verfahren übermitteln die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und alle anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten der zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Angaben über Rentenhöhe und Rentenempfänger. Diese Daten werden den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. Dies wird voraussichtlich erstmalig im Jahr 2010 der Fall sein.

Das Faltblatt kann auch beim Finanzministerium (Telefon: 0331/866-6009) oder im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de kostenlos bestellt werden.

Download der Pressemitteilung und des Faltblattes als PDF-Datei

Pressemitteilung: Finanzministerium informiert über „Renten und Steuern"

Faltblatt "Renten und Steuerun"

Abbinder

Ident-Nr
46/2009
Datum
07.07.2009