Bundesrat bringt Rechtsgrundlage für Ankäufe von Daten-CDs durch Finanzverwaltung auf den Weg

Finanzminister Markov begrüßt damit entstehende Rechtssicherheit/ Bisher stand dies Brandenburger Beteiligung am Ankauf von Daten-CDs entgegen

- Erschienen am 07.06.2013 - Presemitteilung 49/2013

Berlin/ Potsdam –  Seit drei Jahren hat Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für die Finanzverwaltung zur rechtmäßigen Anschaffung von illegal erworbenem Datenmaterial gefordert. Da die Bundesregierung bis heute keine solche Rechtsgrundlage auf den Weg brachte, entschied Brandenburgs Finanzminister Ende 2010 zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, sich ab dem Jahr 2011 nicht mehr an den Kosten von Datenankäufen sogenannter Steuer-CDs zu beteiligen, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht. Heute haben nun die Länder im Bundesrat eine solche Rechtsgrundlage auf den Weg gebracht. Brandenburg stimmt im Bundesrat der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei an den Bundestag zu. Dieser sieht vor, den Handel mit gestohlenen Daten, zum Beispiel Kreditkartendaten unter Strafe zu stellen. Ausgenommen werden sollen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte beim Ankauf von Steuerdaten wie etwa sogenannter Steuerdaten-CDs.

Bei der heutigen Beratung im Bundesrat sagte dazu Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov: „Ich begrüße den Gesetzentwurf sehr. Denn er würde die längst überfällige Rechtssicherheit für unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten schaffen. Kein Bundesland darf seine Beschäftigten der Gefahr aussetzen, dass sie sich aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen. Genau aus diesem Grunde hat sich Brandenburg seit drei Jahren nicht mehr an den Kosten der erworbenen Steuerdaten-CDs beteiligt.“

Zugleich kündigte Finanzminister Markov an, dass sich Brandenburg wieder finanziell am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs beteiligt, wenn der Ankauf und die Verwertung der Daten auf rechtlich sicherem Boden steht. Dafür muss nun auch der Bundestag dem von der Länderkammer beschlossenen Gesetzentwurf zustimmen. „Dann wird sich Brandenburg einer Kostenbeteiligung an erworbenen bemakelten Steuerdatenträgern nicht mehr verschließen“, sagte Markov im Bundesrat.

 

Hintergrund:

Brandenburg hat sich seit dem Jahr 2011 nicht mehr am Ankauf von sogenannten Steuerdaten-CDs im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gegen ausländische Großbanken beteiligt. Zuvor hatte Finanzminister Dr. Helmuth Markov gegenüber dem Bundes- und den Länderfinanzministern bereits eine rechtliche Regelung für derartige Datenankäufe angemahnt. Im September und Dezember 2010 hatte Finanzminister Markov dann gegenüber den anderen Finanzministern darauf hingewiesen, „dass sich Brandenburg nicht mehr automatisch an den Kosten von Datenankäufen beteiligen wird, solange die Rechtmäßigkeit nicht einwandfrei feststeht.“ Diese Haltung war im April 2012 bundesweit in den Fokus gerückt, als die Schweiz gegen zwei Wuppertaler und einen Düsseldorfer Finanzbeamten Haftbefehle erließ, die am Ankauf solcher Steuerdaten-CDs beteiligt gewesen sein sollen.

 

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Ident-Nr
49/2013
Datum
07.06.2013