Finanzminister Christian Görke: „Klimapaket muss noch frankiert werden!“

- Erschienen am 06.10.2019 - Pressemitteilung 103/2019

Potsdam – In der Debatte um das von der großen Koalition ausgehandelte Klimaschutzpaket, das kommende Woche das Bundeskabinett beschließen soll, hat sich Brandenburgs Finanzminister Christian Görke kritisch zum Inhalt und zur Finanzierung geäußert. „Nach allem, was wir über das Klimaschutzpaket der Bundesregierung wissen, wird es den Klimazielen nicht gerecht und trägt offenkundig nicht dazu bei, wirksam gegen die Hauptverursacher von Emissionen vorzugehen“, erklärte Finanzminister Görke. „Stattdessen werden auch fragwürdige Maßnahmen ergriffen – einerseits soll Kraftstoff teurer werden, andererseits steigt die Pendlerpauschale. Das ist völlig widersprüchlich. Aber: Die Mindereinnahmen durch die Pendlerpauschale müssen die Länder und Kommunen tragen.“

Der Finanzminister erhob daher gegenüber dem Bund die Forderung, die durch das Gesetzespaket entstehenden Mindereinnahmen von Kommunen und Ländern durch den Bund auszugleichen. „Die Länderhaushalte werden bis 2023 im Volumen von rund 1,4 Milliarden Euro belastet, allein das Land Brandenburg hat überschlägig Mindereinnahmen von 40 bis 50 Millionen Euro zu tragen, beispielsweise durch die steuerlichen Entlastungsmaßnahmen bei der Gebäudesanierung, die Pendlerpauschale, die Dienstwagenregelung, reduzierte Steuer auf Bahntickets und die Erhöhung des Wohngeldes. Die Länder sind bereit ihren Anteil für den Klimaschutz beizutragen. Klar ist aber auch: Der Bund hat das Klimapaket bestellt, deshalb muss er auch die Versandkosten zahlen“, ergänzte Christian Görke.

Der Finanzminister verwies außerdem darauf, dass die Länder kaum Möglichkeiten haben, ihre eigenen Einnahmen beispielsweise durch Steuererhöhungen zu verbessern. Alle Mehrausgaben müssen somit durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Dies würde die Spielräume für die Finanzierung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen in den Ländern beschränken. Kreditaufnahmen sind für die Länder durch die Schuldenbremse nur in Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen möglich.

 

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Ident-Nr
103/2019
Datum
06.10.2019