Finanzminister Görke kündigt für durch Dürreschäden betroffene Landwirte steuerliche Erleichterungen an

Bei wirtschaftlicher Notlage können betroffene landwirtschaftliche Betriebe Antrag bei ihrem Finanzamt stellen

- Erschienen am 06.09.2015 - Presemitteilung 108/2015

Potsdam – Hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit haben in diesem Sommer in weiten Teilen Brandenburgs zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft geführt. Dadurch geschädigte Landwirte können jetzt steuerliche Erleichterungen erhalten. Wie Brandenburgs Finanzminister Christian Görke in Potsdam erklärte, wird die Finanzverwaltung den belasteten landwirtschaftlichen Betrieben des Landes mit steuerlichen Erleichterungen entgegenkommen.

 

„In dieser für Landwirte schwierigen Situation ist es wichtig, dass sich die Geschädigten nicht noch zusätzliche Sorgen um fällige Steuerzahlungen machen müssen“, sagte Finanzminister Görke.

Ein an die Finanzämter ergangener Erlass sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen für die durch Dürreschäden unmittelbar betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe vor. So können Land- und Forstwirte bis zum 31.12.2015 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen stellen. Zudem werden auf Antrag für diesen Zeitraum die jeweils zuständigen Finanzämter bei den belasteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die bis dahin fällig werdenden Steuern einen vorübergehenden Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen gewähren. Weitere steuerliche Erleichterungen sehen beispielsweise vor, dass die Aufwendungen für die Herrichtung und Wiederanpflanzung zerstörter Dauerkulturen ohne nähere Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgabe behandelt werden können, wenn der bisherige Buchwert beibehalten wird.

Nähere Informationen enthält der Erlass des Ministeriums der Finanzen, der auf den Internetseiten der Finanzämter unter Aktuelle Steuerinformationen veröffentlicht ist.

Um die steuerlichen Hilfen zu erhalten, sei es wichtig, dass die Betroffenen ihr zuständiges Finanzamt zeitnah durch entsprechende Anträge über die entstandenen Dürreschäden und die damit verbundenen finanziellen Belastungen informieren, erläuterte Görke. Dort erhielten Land- und Forstwirte auch weitere Informationen über die im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen.

 

Hintergrund:

Der komplette Erlass ist zu finden auf der Internetseite der Finanzämter im Land Brandenburg www.finanzamt.brandenburg.de → Aktuelle Steuerinformationen oder auf den Seiten des Finanzministeriums www.mdf.brandenburg.de/de/steuern.

Download:

Abbinder

Ident-Nr
108/2015
Datum
06.09.2015