Finanzminister Markov gibt erste Zensus-Ergebnisse für das Land und die Kommunen bekannt

- Erschienen am 06.06.2013 - Presemitteilung 46/2013

Potsdam – Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat heute im Landtag auf eine Anfrage des Abgeordneten Mike Bischoff (SPD) erste Einschätzungen zu den vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2011 für das Land Brandenburg und seine Kommunen bekannt gegeben. Der Minister verdeutlichte: „Trotz des Rückgangs der statistischen Bevölkerungszahl von rund 43.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Land gehe ich davon aus, dass Brandenburg aufgrund der nun vorgelegten Zahlen sogar mit geringen Mehreinnahmen im Länderfinanzausgleich rechnen kann. Ursache dafür ist, dass auch die Gesamtbevölkerung Deutschlands gegenüber bisherigen Annahmen abgenommen hat. Dieser bundesweite Rückgang liegt mit rund 1,8 Prozent etwas höher als der für Brandenburg ermittelte (-1,7 Prozent), wodurch der Anteil der Brandenburger Bevölkerung von rund 3,055 Prozent nach den bisherigen Annahmen auf nunmehr 3,062 Prozent zum Stichtag 9. Mai 2011 steigt. Genaue Beträge zu den Ausgleichsansprüchen für die Jahre ab 2011 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, weil hierfür weitere Fortschreibungen und Rückrechnungen des Bevölkerungsstandes erforderlich sind. Diese Daten sind erst für die kommenden Monate angekündigt, so dass ich davon ausgehe, dass mögliche Zahlungsansprüche erst 2014 kassenwirksam werden.“

Die Ergebnisse des Zensus haben auch Auswirkungen auf die märkischen Kommunen. Zum einen partizipieren die Brandenburger Kommunen über die Verbundregelungen im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz an möglichen Mehr- oder Mindereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich mit 20 Prozent. Zum anderen erläuterte Finanzminister Markov, „dass sich die Ergebnisse des Zensus 2011 bereits im Jahr 2013 auf den horizontalen Finanzausgleich unter den Gemeinden, Städten und Landkreisen in Brandenburg auswirken werden. In Erwartung des Zensus haben die Kommunen im laufenden Jahr 2013 Abschlagszahlungen nach den bisherigen amtlichen Zahlen erhalten. Diese Abschlagszahlungen werden dann mit den festgesetzten Zuweisungen, die auf der Grundlage der fortgeschriebenen Zensusergebnisse berechnet werden, verrechnet. Bei Kommunen mit einem statistischen Bevölkerungsschwund werden zu hohe Abschlagszahlungen durch entsprechend reduzierte Zuweisungen ausgeglichen. Der im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz enthaltene Demografiefaktor mildert für eine Übergangszeit die finanziellen Folgen für Kommunen mit hohem Einwohnerverlust.“ Die endgültigen Zuweisungen auf dieser Basis werden derzeit berechnet und voraussichtlich im Sommer entsprechend festgesetzt.

 

Hintergrund:

Der Zensus 2011 und damit die erste Volkszählung in Deutschland seit der Wiedervereinigung hat Daten zur demografischen Struktur der Bevölkerung von Bund, Ländern und Gemeinden zum Stichtag 9. Mai 2011 ermittelt und auch eine aktuelle Gebäude- und Wohnungszählung vorgenommen.

Die Ergebnisse des Zensus 2011 wurden am vergangenen Freitag deutschlandweit von den statistischen Landesämtern bekannt gegeben. In Brandenburg leben demnach zum Zeitpunkt der Erhebung rd. 43.000 Einwohner weniger als bisher gedacht. Dies bedeutet einen Einwohnerrückgang von rund 1,7 Prozent gegenüber dem bisher zum Vergleichszeitpunkt angenommenen Bevölkerungsstand in Brandenburg. In Deutschland insgesamt nimmt die Bevölkerung um rund 1,8 Prozent ab. Damit steigt der Anteil der Brandenburger Bevölkerung leicht von 3,055 Prozent nach bisherigen Annahmen auf nunmehr 3,062 Prozent zum Stichtag 9. Mai 2011.

Die Einwohnerzahlen haben wie in anderen Ländern auch in Brandenburg erheblichen Einfluss auf die Finanzierung von Land und Kommunen. Im bundesstaatlichen Finanzausgleich ist die Einwohnerzahl für die Ermittlung der Länderanteile an der Umsatzsteuer und die Ermittlung des Finanzbedarfs bedeutend. Hier sind für die Feststellung der endgültigen Ausgleichsbeträge die jeweiligen Einwohnerdaten zum 30. Juni des Jahres erforderlich. Die Ergebnisse des Zensus 2011 sind rückwirkend für die Jahre 2011 und 2012 für den Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Allerdings hängen die Einnahmen Brandenburgs aus dem Länderfinanzausgleich nicht allein von der absoluten Einwohnerzahl des Landes ab, sondern ergeben sich aus der Verschiebung der Einwohneranteile unter den Ländern.

 

Erläuterungen zu den Kommunen:

Die einwohnerabhängigen Zuweisungen - die Schlüsselzuweisungen sowie die Zuweisungen im Rahmen des Kostenausgleichs für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben - knüpfen grundsätzlich an den Bevölkerungsstand zum Ende des vorvergangenen Jahres an. Bei rückläufigen Zahlen ist allerdings der sogenannte Demografiefaktor zu beachten. Zu diesem Zweck wird der Durchschnitt der Einwohnerzahlen des vorvergangenen Jahres und der beiden davor liegenden Jahre ermittelt. Wenn dieses Ergebnis die Bevölkerung des vorvergangenen Jahres überschreitet, wird es anstelle dieser Zahl zugrunde gelegt.

Der kommunale Finanzausgleich 2013 legt danach die Daten der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31. Dezember 2011 als maßgebliche Einwohnerzahl oder – bei Anwendung des Demografiefaktors – mit einem Gewicht von einem Drittel im Rahmen dieser Einwohnerzahl zugrunde.

Nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DER LINKEN eines Vierten Gesetzes zur Änderung des BbgFAG vom 24.05.2013 (LT-Drucksache 5/7322) soll der Demografiefaktor mit Wirkung ab 2014 auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Damit würden die Einwohnerverluste stark schrumpfender Kommunen noch etwas stärker als bisher abgefedert. Dies gilt auch für die Kommunen, die durch den Zensus 2011 überdurchschnittliche statistische Bevölkerungsverluste erleiden. Die einwohnerabhängigen Zuweisungen würden dann noch bis 2016 in abnehmendem Umfang durch die alte Bevölkerungsstatistik beeinflusst.

 

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Ident-Nr
46/2013
Datum
06.06.2013