Neues Faltblatt: Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen
Neues Faltblatt: Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam - Das Finanzministerium Brandenburg hat jetzt das neue Faltblatt „Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen" veröffentlicht. Dies teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit. Die steuerliche Förderung der Privathaushalte als Auftrag- und Arbeitgeber wurde mit Beginn des Jahres 2009 ausgeweitet. So können neben Handwerkerleistungen auch Betreuungskosten für Kinder oder auch die Pflege von kranken und alten Angehörigen besser von der Steuer abgesetzt werden. Die Obergrenzen wurden erhöht, teilweise sogar verdoppelt. Das Faltblatt ist ab sofort bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos erhältlich und kann im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de bestellt werden.
Privathaushalte können 20 Prozent der Kosten für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Steuerlast abziehen. Bisher galt eine Obergrenze von 600 Euro pro Jahr, zum 1. Januar 2009 wurde diese auf 1.200 Euro verdoppelt. Die Regelungen für eine angestellte Haushälterin oder für den Pflegedienst eines Angehörigen wurden zum Jahresbeginn wesentlich einfacher gestaltet. Auch hier können Steuerzahler nun 20 Prozent der Kosten von der Steuer abziehen. Hier liegt der Höchstbetrag sogar bei 4.000 Euro pro Jahr. Wer einen Minijobber zu Hause beschäftigt, beispielsweise eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis, kann ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen in der Steuererklärung geltend machen und so bis zu 510 Euro sparen.
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Steuertipps zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerksleistungen (PDF)
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