Bilanz der Suche nach rechtmäßigen Erben von Bodenreformland in Brandenburg

Berichtigung der Grundbücher weitgehend abgearbeitet

- Erschienen am 06.04.2014 - Presemitteilung 36/2014

Potsdam Finanzminister Christian Görke hat heute eine Bilanz zu den im Jahr 2010 gestarteten Maßnahmen vorgelegt, mit denen rechtmäßige Erben von Bodenreformland gesucht werden. Der BGH hatte im Jahr 2007 die Korrektur in insgesamt über 7.000 Fällen gefordert, in denen sich das Land zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes erklärt hatte. Dazu teilte der Finanzminister in Potsdam mit, dass „nach der heute vorgelegten Bilanz die Berichtigung der Grundbücher weitgehend abgearbeitet ist: Das Land hat bis zu dem Stichtag insgesamt 6.989 Anträge auf Berichtigung der Grundbücher gestellt. Nach dem nunmehr erreichten Stand der Abarbeitung der durch das BGH-Urteil ausgelösten Maßnahmen zeichnet sich ab, dass das Land in rund 7.550 Fällen in Grundbüchern eingetragen wurde und 1.160 weitere Liegenschaften betroffen sind, bei denen es nicht (mehr) zur Grundbucheintragung des Landes gekommen ist. Alle diese Anträge werden abgearbeitet.“

Die Anträge waren darauf gerichtet, die zuletzt vor dem Land in der Grundbuchabteilung I Eingetragenen oder deren Erben wieder einzutragen. Um in den Fällen, in denen keine Grundstückseigentümer/-erben gefunden werden konnten, die weitere Grundstücksverwaltung und Eigentümer-/Erbensuche den zuständigen Stellen zu übergeben, hat das Land Pflegschaften angeregt. Das Land wird in den Fällen, in denen noch keine Grundstückseigentümer oder -erben gefunden wurden, die betroffenen Flächen absondern und wie ein Treuhänder zugunsten der unbekannten Eigentümer/Erben bewirtschaften.

Ferner weist die Bilanz des seitens des Landes ergriffenen Maßnahmenpakets die folgenden Ergebnisse aus:

  • Aufrufe in der regionalen Presse sowie im Bundesanzeiger.
  • Bildung eines „Team Bodenreform“ beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, das über eine zentrale Telefon-, Fax- und E-Mail-Hotline erreichbar ist. Dort gingen bislang insgesamt 5.121 Grundstücksrückgabeanträge ein. In 2.985 Fällen stellten sich die Rückgabebegehren als berechtigt heraus. In 1.735 Fällen konnte die Rückgabe der Bodenreformflächen mit einer Gesamtfläche von rund 3.633 Hektar an Eigentümer oder deren Erben bereits durchgeführt werden. In 476 Fällen konnte noch keine Entscheidung getroffen werden, diese werden noch bearbeitet. Auch jetzt gehen noch weitere Rückgabeanträge ein.
  • In 537 Fällen wurde die Abberufung des Landes als gesetzlicher Vertreter nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bei den Landkreisen beantragt. In 584 Fällen wurde das Land abberufen; 18 Anträge wurden bisher abgelehnt. Die Zahl der Abberufungen liegt über der Zahl der Anträge, da einzelne Landkreise ohne einen Abberufungsantrag in eigener Zuständigkeit tätig wurden.
  • In einem Pilotverfahren mit der Stadt Werder/Havel wurden im Amtsblatt für die Stadt die Flurstücksbezeichnungen der im Stadtgebiet gelegenen, von der BGH-Entscheidung betroffenen Grundstücke und die Namen der zuletzt vor dem Land in der Grundbuchabteilung I Eingetragenen veröffentlicht. Dieses Pilotverfahren stellte sich als sehr erfolgreich heraus, da sich zahlreiche Erben meldeten und Rückgabeanträge stellten.
  • Aufgrund der guten Erfahrungen wurden alle übrigen Kommunen um derartige Veröffentlichungen in den amtlichen Bekanntmachungsblättern gebeten, sofern dort      Grundstücke belegen sind, die von der BGH-Entscheidung betroffen sind. Diese Maßnahme wurde Ende 2011 abgeschlossen und trug wesentlich zu den oben genannten 5.121 Grundstücksrückgabeanträgen bei.
  • Im Ergebnis einer Prüfung der Veröffentlichung der Eigentümer-/Erbenaufrufe durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) in den Kommunen, aus denen bislang keine Rückgabeanträge eingegangen waren, wurde zwölf Kommunen im Februar und März 2013 die ihr Gebiet betreffenden Aufrufe mit der Bitte um Veröffentlichung erneut übermittelt. Das Land hat damit auch die Voraussetzungen für die Ermittlungserfolge  geschaffen, die gewerbliche Erbenermittler bei einer Veröffentlichung dieser Angaben angekündigt hatten.

 

Hintergrund:

Das Land Brandenburg hatte sich in insgesamt über 7.000 Fällen zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern ehemaligen Bodenreformlandes bestellen lassen und anschließend als Vertreter der Eigentümer die Auflassung der betroffenen Grundstücke an sich selbst erklärt sowie die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlasst. Diese Vorgehensweise hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2007 für nichtig erklärt. Da sich nach diesem sogenannten Bodenreformurteil trotz eines ersten landesweiten Aufrufs im Jahr 2008 bis 2010 nicht für alle Grundstücke die Eigentümer oder Erben gemeldet hatten, startete die neue Landesregierung nach dem Regierungswechsel im November 2010 einen erneuten landesweiten Aufruf, mit dem er sich an die Erben richtete – und veranlasste weitere zahlreiche Maßnahmen, um die Erben zu finden. Die heutige Bilanz kann als ausgesprochen positiv eingeschätzt werden.

 

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Ident-Nr
36/2014
Datum
06.04.2014