Keine Angst vor dem Finanzamt

Finanzminister Markov zum Alterseinkünftegesetz

- Erschienen am 06.03.2013 - Presemitteilung 21/2013

Potsdam – „Rentnerinnen und Rentner brauchen in Bandenburg keine Angst vor dem Finanzamt zu haben“ so Finanzminister Markov heute in Potsdam. „Selbst wenn aufgrund des Alterseinkünftegesetzes Steuernachzahlungen entstehen, werden die Finanzämter hier mit Augenmaß handeln.“

Aktueller Anlass ist ein Bericht in der heutigen Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ), nach dem etwa 10.000 Rentnerinnen und Rentnern Steuernachzahlungen drohten.

Richtig ist, dass die Finanzämter im letzten Jahr damit begonnen haben, die Rentenbezugsmitteilungen für die Jahre 2005 bis 2010 auszuwerten. In den Fällen, wo eine Steuererklärung aufgrund der Höhe der Einkünfte hätte abgegeben werden müssen, wurden die Renterinnen und Rentner im September 2012 um die Erklärung gebeten. Das heißt aber nicht, dass in jedem Fall Steuern zu zahlen sind, in vielen Fällen ergibt sich auch eine Steuererstattung. Nur bei den Rentnerinnen und Rentnern, die ihre Steuererklärung trotz Aufforderung nicht abgegeben haben, erfolgte eine Schätzung der Einkünfte. In den Bescheiden wurde deutlich darauf hingewiesen, welche Rechtsmittel möglich sind. „Sollte es in Einzelfällen tatsächlich zu höheren Nachforderungen gekommen sein, berücksichtigt das Finanzamt selbstverständlich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Frage der Zahlung der Steuerforderung“, so Markov.

Auf der Internetseite des MdF www.mdf.brandenburg.de  finden Sie unter dem Stichwort „Steuerinformationen“ alle Auskünfte zum Thema Alterseinkünftegesetz, Renten und Steuern.

Download:

Abbinder

Ident-Nr
21/2013
Datum
06.03.2013