Bodenreform: Zurücknahme aller offenen Anträge auf Grundbucheintragung veranlasst - Knapp 1.400 Fälle betroffen

Finanzminister Rainer Speer informiert Finanzausschuss des Landtages über aktuellen Stand

- Erschienen am 06.03.2008 - Pressemitteilung 22/2008

Potsdam – Finanzminister Rainer Speer hat dem Finanzausschuss des Landtages heute über den aktuellen Stand der Umsetzung des 5-Punkte-Programms zur Bodenreform berichtet. Bereits am 8. Februar hatte das Finanzministerium die Grundbuchämter gebeten, alle noch offenen Eintragungsersuchen des Landes bis zur beabsichtigten unverzüglichen Rücknahme dieser Anträge ruhen zu lassen. Diese Rücknahme wurde unterdessen in allen entsprechenden Fällen durch das Land veranlasst, teilte Speer heute mit. Die Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG) und der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) haben in sämtlichen noch offenen Fällen die entsprechenden Notare beauftragt, alle Anträge auf Eintragung des Landes im Grundbuch bzw. auf Genehmigung von Auflassungen zugunsten des Landes umgehend zurück zu nehmen. Dabei handelt es sich um knapp 1.400 Einzelfälle. „Das Land lässt damit in Umsetzung des BGH-Bodenreformurteils alle Ansprüche auf diese Grundstücke fallen“, sagte Speer.

Vorsorglich hatte das Land die Landkreise und kreisfreien Städte ebenfalls am 8. Februar gebeten, grundsätzlich keinen Anträgen auf Vertreterbestellung zugunsten des Landes mehr zu entsprechen. Unterdessen hat sich jedoch herausgestellt, dass keine Anträge auf Vertreterbestellungen mehr offen waren.  

Speer informierte den Ausschuss auch über die Zahl der bislang vom Land verkauften Grundstücke und den dabei erzielten Verkaufserlös. Von 2000 bis Ende 2007 hat das Land danach 282 derartige Flurstücke verkauft und 1,64 Mio. Euro erlöst (Vgl. Anlage). Sollten sich bislang unbekannte Erben derartiger Bodenreformflächen jetzt melden, wird ihnen das Land den Verkaufserlös auskehren. Die Bewirtschaftung der Grundstücke aus der Bodenreform wird im Landeshaushalt im Einzelplan 20 in den Titelgruppen zum Bodenreformvermögen ausgewiesen (Titelgruppen 66 und 67, Kapitel 20 630). Nach aktuellem Stand besteht eine Rücklage von rund 9,6 Mio. Euro, die für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konsequenzen aus den BGH-Urteil in Anspruch genommen werden kann (Auskehr von Verkaufserlösen, erzielten Pachteinnahmen usw.).

Speer unterrichtete den Ausschuss außerdem über den aktuellen Stand der Bürgeranfragen zur Bodenreform-Problematik. Bis einschließlich 3. März haben sich 2.168 Bürger telefonisch an die Bodenreform-Hotline des BLB gewandt. 437 Anrufer meldeten sich telefonisch beim Finanzministerium, der BBG oder dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LARoV). 449 schriftliche Anfragen gingen bislang beim BLB ein, 154 Schreiben wurden an das MdF, die BBG oder das LARoV gerichtet. Nach erster Einschätzung könnten bis zu 10 Prozent anspruchsberechtigt im Sinne des BGH-Urteils sein, sagte Speer.

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Anlage zur Pressemitteilung: Angaben zu Bodenreformfällen

Pressemitteilung: Bodenreform - Zurücknahme aller offenen Anträge auf Grundbucheintragung veranlasst - Knapp 1.400 Fälle betroffen

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Ident-Nr
22/2008
Datum
06.03.2008