Neuverschuldung: „Auf die November-Steuerschätzung kommt es an“

Finanzministerin erläutert Planungsdaten zum Kreditbedarf des Landes – Debatte über Sondervermögen im Ergebnis „offen“

- Erschienen am 05.10.2020 - Presemitteilung 83/2020

Potsdam – Finanzministerin Katrin Lange erklärt zur heutigen Berichterstattung der „Märkischen Oderzeitung“ über die Haushaltspolitik des Landes das Folgende:

„Die Grundlage für die heutige Berichterstattung der MOZ ist eine Übersicht meines Hauses, in der bestimmte prognostische Berechnungen angestellt werden. Diese werden nicht die Grundlage sein für den Haushalt 2021. Ich hatte bereits im Landtag darauf hingewiesen, dass der Haushaltsentwurf nach der Steuerschätzung im November angepasst werden muss. Auf die November-Steuerschätzung kommt es an – nicht auf die Schätzung vom September.

Die Übersicht, um die es nun geht, zeigt theoretische finanzpolitische Handlungsbedarfe auf der Grundlage der September-Steuerschätzung. Diese werden im kommenden Monat überholt sein. Insofern empfehle ich den Koalitionsfraktionen auf der Grundlage dieser Annahmen gar nichts – insbesondere keine Neuverschuldung von drei Mrd. Euro. Was ich dagegen empfehle ist, die Steuerschätzung im November abzuwarten. Und dabei bleibt es auch.

Legt man die Annahmen der September-Steuerschätzung aber hypothetisch zugrunde, dann ergäbe sich tatsächlich ein Kreditbedarf von rund 3 Mrd. Euro in 2021. Es hängt finanztechnisch zusammen mit einer Art „vorgezogener“ Kreditaufnahme für die Jahre 2022 und 2023 in Höhe von knapp 1,5 Mrd. Euro. Diese 1,5 Mrd. Euro sind demnach vorgesehen für das Sondervermögen Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern, sie fallen an in 2021, sind aber vorgesehen für 2022 und 2023. Ob es dazu kommt, wird man sehen. Die Debatte über die Einrichtung dieses neuen Sondervermögens läuft, ihren Ausgang möchte ich als durchaus offen bezeichnen.

Der Haushaltsentwurf trifft Vorsorge für die Fortführung des kommunalen Rettungsschirms und zwar in Höhe von rund 140 Mio. Euro in 2021 und geplanten insgesamt 310 Mio. Euro in 2022 und 2023. Zusätzlich berücksichtigt werden muss das Ergebnis der November-Steuerschätzung, die allein maßgebend sein wird für die notwendigen Beträge.

Der Haushaltsentwurf trifft auch Vorsorge für den BER und zwar in Höhe von knapp 190 Mio. Euro in 2021. Das ist bekannt. Darüber hinaus können die Haushaltsplanungen des Landes noch keine Vorsorge enthalten, weil völlig unklar ist, wie sich der Flugverkehr im Jahr 2022 darstellt und weil es jetzt ohnehin nur um den Haushalt 2021 geht.“

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Ident-Nr
83/2020
Datum
05.10.2020