Finanzminister Görke übergibt Groß Glienicker See an Landeshauptstadt Potsdam
Damit sind schon 116 der 186 vor Privatisierung bewahrten Seen im Land an Kommunen übergegangen
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Nach jahrelangen Diskussionen und Protesten gegen eine mögliche Privatisierung von Gewässern im Land Brandenburg hat heute Finanzminister Christian Görke einen weiteren vom Bund übernommenen See an die Kommune vor Ort übertragen: Der Minister übergab symbolisch den westlichen, im Land Brandenburg gelegenen Teil des Groß Glienicker Sees an die Landeshauptstadt Potsdam, in deren gleichnamigen Ortsteil der Groß Glienicker See liegt. Bei der Übergabe des rund 36 Hektar großen Teils des Sees überreichte der Minister im Beisein des Ortsvorstehers von Groß Glienicke, Winfried Sträter, Oberbürgermeister Jann Jakobs eine entsprechende Urkunde. Der östliche Teil des Groß Glienicker Sees ist rund 30 Hektar groß und liegt auf dem Gebiet des Landes Berlin.
Finanzminister Görke: „Jahrelang sorgte die Privatisierung von Seen in Brandenburg für Streit und Unruhe. Man möge sich nur einmal vorstellen, der Groß Glienicker See, dessen Name der angrenzende Potsdamer Ortsteil trägt, wäre privatisiert worden und vielleicht schon wieder nicht mehr für die Groß Glienicker zugänglich gewesen“, blickte Finanzminister Görke bei der Übergabe auf der Badewiese zurück und spielte damit auf die Zeit der Deutschen Teilung an, als am westlichen Ufer des Sees die Mauer verlief. Das Land habe trotz der ursprünglichen Auffassung, dass der Bund die Gewässer kostenlos dem Land übertragen möge, die Übertragung gegen einen Ausgleichsbetrag ausgehandelt, um in Groß Glienicke und andernorts im Land die Gewässer in öffentlichem Besitz zu halten.
Oberbürgermeister Jakobs: „Für die Landeshauptstadt Potsdam ist es wichtig, dass sie künftig über den Brandenburger Teil des Groß Glienicker Sees verfügen kann. Das ist auch ein Signal für die Wiederherstellung der Uferzone und einen für die Allgemeinheit offen gehalteten Uferweg. Ich freue mich auch darüber, dass die Übertragung dieser Hälfte des Sees, wie versprochen, zum 750. Geburtstag von Groß Glienicke über die Bühne geht. Das hat eine große symbolische Bedeutung für den Ortsteil, aber auch für die Landeshauptstadt.“
Um den öffentlichen Zugang für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu den Gewässern zu erhalten, hatte sich das Land Brandenburg beim Bund gegen eine Privatisierung und zunächst für eine kostenlose Übertragung der Seen eingesetzt. Nachdem der Bund dies ablehnte, einigte sich Brandenburgs Finanzministerium mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf die Übernahme von inzwischen 186 Seen oder Teilflächen von Seen für insgesamt rund 6,8 Millionen Euro.
Ferner erläuterte der Finanzminister Görke bei der Übergabe, dass von den inzwischen 186 übernommenen Gewässerflächen mit dem Groß Glienicker See schon 116 in den Besitz der jeweiligen Kommunen vor Ort übergegangen sind. Für einige Gewässerflächen lägen die Voraussetzungen zur Übertragung auf die Kommunen noch nicht vor. Entweder es stehe noch aus, dass das Land als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sei oder die betroffenen Kommunen hätten noch nicht den erforderlichen Übernahmebeschluss gefasst.
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Zum Hintergrund:
Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.
Inzwischen hat sich das Land Brandenburg mit der BVVG und der BImA auf vier Gewässerpakete geeinigt, mit denen das Land insgesamt 186 Seen für insgesamt rund 6,8 Millionen Euro übernommen hat.
Die Mehrheit der vom Land übernommenen Seen wird den jeweiligen Kommunen vor Ort oder dem jeweiligen Landkreis zur unentgeltlichen Übernahme angeboten. 20 Gewässerflächen aus dem sogenannten ersten Gewässerpaket wurden wegen des angemeldeten unmittelbaren Landesbedarfs der Landesnaturschutzflächenverwaltung beziehungsweise der Landesforstflächenverwaltung zugeordnet. Für diese Gewässer ist vorgesehen, dass sie auf Antrag und Gremienbeschluss der jeweiligen Kommune, nach Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium und Zustimmung des Kabinetts nach einem festgelegten Verfahren auf die jeweilige Kommune übertragen werden können.
Alle vom Bund übernommenen Gewässer und Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie unter hier im Presseservice.
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