Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014
Finanzminister Christian Görke: Rund 62 Prozent der Brandenburger nutzen elektronische Steuererklärung
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 endet am 1. Juni. Daran hat Finanzminister Christian Görke heute in Potsdam erinnert. Da in diesem Jahr der gewohnte Abgabetermin (31. Mai) auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist um einen Tag bis zum Montag. An diesem Tag muss die Erklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2015.
Brandenburgs Finanzminister empfahl, die Einkommensteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bereits in den vergangenen Jahren habe Brandenburg zu den Bundesländern mit den höchsten Anteilen an elektronischen Erklärungen gehört. „Während sich bei der Steuererklärung für das Jahr 2002 in Brandenburg erst 3,4 Prozent an die elektronische Steuererklärung wagten, waren es bei der Steuererklärung für 2013 schon rund 62 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, sagte Görke. Dies zeige, dass immer mehr Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wüssten, dass es am einfachsten und schnellsten geht, wenn man die Steuererklärung online einreicht. Die Vorteile der Software „ElsterFormular“ oder des Elster-Online-Portals hätten sich längst herumgesprochen.
Nicht nur die Finanzverwaltung sondern auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren von der elektronischen Steuererklärung, da sämtliche Eingaben in die Steuerformulare am Bildschirm vorgenommen und gegebenenfalls sofort korrigiert werden können. Ist bereits im Vorjahr eine Elster-Erklärung erstellt worden, können die Daten aus dem Vorjahr in die aktuelle Erklärung übernommen werden. Durch Plausibilitätsprüfungen werden Fehler sofort angezeigt und damit Nachfragen des Finanzamtes vermieden. Heutzutage ist auch ein Belegabruf der an die Steuerverwaltung zur eigenen Person übermittelten Daten möglich, das betrifft zum Beispiel Daten zu Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenleistungen, Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen (etwa Riester- oder Rürup-Verträge). Nähere Informationen hierzu finden sich unter www.elster.de/vorausgefüllte Steuererklärung.
Hintergrund:
Das kostenlose Steuererklärungsprogramm „ElsterFormular“ für die elektronische Steuererklärung steht unter www.elsterformular.de zum Herunterladen bereit. Das Programm ist auch kostenfrei auf CD-Rom bei den brandenburgischen Finanzämtern erhältlich.
Mit dem Elster Online Portal (www.elster.de) können Steuerbelange wie auch die Einkommensteuererklärung sogar direkt und bequem online am Computer erledigt werden – ganz ohne Softwareinstallationen, Ausdrucke, Formulare und Postversand. Für eine Registrierung im Elster Online-Portal benötigt man seine Steuer-Identifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Wer seine Steuererklärung auf Papier erstellen will, findet alle Formulare und Vordrucke dafür im Finanzamt oder im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de. Hier können unter „Formulare und Vordrucke für die Steuererklärung“ à „Einkommensteuer“ diese herunter geladen werden.
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