Görke und Vogelsänger: Die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) muss die großen Betriebe in der ostdeutschen Landwirtschaft berücksichtigen
EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger im WamS-Interview zu möglichen Einsparplänen im EU-Haushalt
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – EU-Kommissar Günther Oettinger hat im Zusammenhang mit möglichen Einsparungen im künftigen Mittelfristigen Finanzrahmen der Europäischen Union davon gesprochen, dass die EU-Kommission in der Agrarpolitik erwäge, die Direktzahlungen pro Hektar Fläche künftig degressiv zu gestalten. Ab einer gewissen Fläche gebe es dann pro Hektar weniger finanzielle Unterstützung als für den ersten.
Finanzminister Christian Görke sagte dazu heute in Potsdam: „Die Struktur der ostdeutschen Landwirtschaft, die im EU-Vergleich durch überdurchschnittlich große Betriebe geprägt ist, muss bei der zukünftigen Ausgestaltung der GAP wesentlich deutlichere Berücksichtigung finden, als der EU-Haushaltskommissar momentan im Blick hat. Eine Kürzung der Direktzahlungen für die großen ostdeutschen Betriebe würde zu einem starken Einkommensverlust in den hiesigen ländlichen Regionen führen. Im Unterschied zu anderen Wirtschaftsbereichen sind die Einkommen der Beschäftigten in der Landwirtschaft in den ostdeutschen Ländern vergleichsweise niedrig und unterliegen starken jährlichen, zumeist schwer beinflussbaren markt- und witterungsbedingten Schwankungen. Die Direktzahlungen tragen dazu bei, den Betrieben die nötige Planungssicherheit und Stabilität zu geben. Vor dem Hintergrund, dass in den ostdeutschen Ländern im Unterschied zu vielen anderen Regionen in Europa der weit überwiegende Anteil der ca. 143.000 in der Landwirtschaft Beschäftigten Lohnarbeitskräfte sind, ist es daher umso wichtiger, diese Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland nicht zu gefährden. Daher erwarte ich, dass hier noch einmal spürbar nachgesteuert wird.“
Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Seit 1990 werben wir bei unseren Partnern in der EU für die Besonderheiten der Agrarstruktur in den neuen Bundesländern. Hierzu gehört, dass nicht erst seit DDR-Zeiten landwirtschaftliche Betriebe größer sind als beispielsweise in Bayern oder auch Baden-Württemberg. Die Ursachen hierfür liegen weit in der Geschichte und haben auch mit der Naturausstattung des Landes zu tun. Was seit nunmehr einem Vierteljahrhundert verstanden und akzeptiert wurde, darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Eine von einigen in die Diskussion wieder eingebrachte, einseitige Benachteiligung unserer gewachsenen ostdeutschen Agrarstruktur durch Kappung und Degression lehnen wir ab. Wir lehnen sie ab, weil unsere Betriebe zum einen als Mehrfamilienbetriebe zu sehen sind, die das wirtschaftliche Rückgrat unserer ländlichen Regionen sind. Zum anderen ergeben Kappungen und Degressionen auch aus der Logik der Zahlungen keinen Sinn, denn die EU hat ihre Landwirtschaftsförderung seit der GAP-Reform ab 2000 verstärkt an eine Reihe von Umweltwirkungen gebunden. Mit Blick auf die Auswirkungen für das Grundwasser, den Bodenschutz oder auch das Artenspektrum in der Agrarlandschaft gibt es keinen Grund, einen Hektar in einem größeren Betrieb anders zu bewerten als einen Hektar, den ein Familienbetrieb bewirtschaftet.“
Eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen werde daher von allen ostdeutschen Ländern richtigerweise abgelehnt. Görke betonte, „dass Landwirtschaftsbetriebe, unabhängig von ihrer Betriebsform und -größe, bei ihrer Produktion auf jeden Hektar Landwirtschaftsfläche angewiesen sind und mit jedem Hektar zur Arbeitsplatzsicherung und damit auch zur nachhaltigen Entwicklung in den ländlichen Räumen beitragen. Jeder Hektar ist letztlich gleich viel wert, es gibt keine betriebsgrößenabhängige Staffelung bei den Umweltleistungen.“
Zur Sicherung der Einkommen und der Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe sowie zum Erhalt von Zukunftsperspektiven für den ländlichen Raum im demografischen Wandel brauche es auch nach 2020 eine ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattete Agrarpolitik. Diese Forderung gelte es möglichst gemeinsam mit den anderen Ländern und anderen europäischen Regionen in die Diskussionen auf EU-Ebene einzubringen.
Hintergrund:
Bei den Direktzahlungen handelt es sich ausschließlich um Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt. Die Vergabe der Mittel ist an eine Reihe einzuhaltender Vorschriften zum Umweltschutz, zum Klimawandel, zum guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen und zur Einhaltung von Tierschutzanforderungen geknüpft. Werden diese Auflagen von den Betrieben nicht erfüllt, erfolgt eine Kürzung der Prämien.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), insbesondere die Direktzahlungen an die Landwirte (auch erste Säule genannt), stehen seit längerem in den Diskussionen zur Zukunft des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) als zweiter großer Haushaltposten ebenso unter Druck wie die Kohäsionspolitik. Der MFR gibt die Ausgabenobergrenzen für die jährlichen Gesamthaushaltspläne der Europäischen Union vor. In ihm ist für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren festgelegt, wie viel die EU jedes Jahr insgesamt und für ihre verschiedenen Tätigkeitbereiche einsetzen darf, wenn sie rechtsverbindliche Verpflichtungen eingeht.
Die EU-Kommission hat angekündigt, den künftigen EU-Haushalt schwerpunktmäßig auf die Bereiche, die einen hohen Europäischen Mehrwert bieten, auszurichten. Diesen hält die EU-Kommission insbesondere bzgl. der Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP nur mit Einschränkungen für gegeben. Der Europäische Mehrwert der GAP besteht insbesondere in dem Beitrag der Landwirtschaft zur Gewährleistung einer Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu angemessenen Preisen und zur Entwicklung der ländlichen Regionen. Dies schließt auch einen umfangreichen Klima- und Gewässerschutz und den Erhalt der Biodiversität, insbesondere zum Erhalt des europäischen NATURA-2000-Netzes ein.
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