Finanzämter können ab Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2015 starten

- Erschienen am 05.01.2016 - Presemitteilung 2/2016

Potsdam – Da Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bundesweit gesetzlich bis Anfang März Zeit haben, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, können die Finanzämter im Land erst ab März beginnen, die Einkommensteuererklärungen 2015 zu bearbeiten. Darauf hat heute Brandenburgs Finanzministerium in Potsdam hingewiesen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die elektronischen Daten werden anschließend aufbereitet und an die 13 Finanzämter im Land Brandenburg weitergeleitet. Dies dauert einige Tage, so dass die Finanzämter in der Regel im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Vorjahr beginnen können. Einkommensteuerbescheide für 2015 sind daher frühestens ab Mitte März 2016 zu erwarten.

Darüber hinaus empfiehlt Brandenburgs Finanzministerium, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und für den Bürgerinnen und Bürger ermöglicht ELSTER einen bequemen und bei Authentifizierung im Internet auch einen papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt, ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Außerdem überprüft ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechnet die voraussichtlich entstehende Steuer.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.finanzamt.brandenburg.de und www.elster.de.

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Ident-Nr
2/2016
Datum
05.01.2016