Richtfest am Neubau der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel

Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski und der Minister der Justiz Volkmar Schöneburg sprechen Grußworte

- Erschienen am 04.12.2013 - Presemitteilung 110/2013

Brandenburg an der Havel – Die Sicherungsverwahrung ist der letzte Neubau, der im Rahmen der Entwicklungsplanung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel realisiert wird. Seit 1990 wurde hier umfangreich investiert, um die ehemalige Strafvollzugseinrichtung in eine moderne Justizvollzugsanstalt umzuwandeln. Ziel und Vorgabe für den Neubau der Sicherungsverwahrung ist es, entsprechend dem Resozialisierungsgebot, die Lebensbedingungen in der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit Sicherheitsbelange diesem nicht widersprechen. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung muss der äußere Vollzugsrahmen dem spezialpräventiven Charakter der Sicherungsverwahrung gerecht werden und sich somit deutlich von dem des regulären Strafvollzugs absetzen. Den Sicherungsverwahrten sind somit alle therapeutischen Möglichkeiten bis hin zu individuell zugeschnittenen Therapiemethoden zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Neubau der Sicherungsverwahrung werden Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 18 Sicherungsverwahrten geschaffen.

Die Kosten des Bauvorhabens belaufen sich auf rund 10 Millionen Euro. 

In ihrem Grußwort am heutigen Vormittag dankte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Bauen und Liegenschaften (BLB) für die zügige und planmäßige Abwicklung der bisherigen Baumaßnahmen und betonte: „Am Standort der JVA Brandenburg an der Havel wurden seit 1990 rund 52 Millionen Euro in die Verbesserung der Infrastruktur, die Beseitigung von Altlasten und die Sanierung weiterhin genutzter Gebäude investiert. Die Änderung der Vollzugskonzepte, sowie die Reduzierung der Belegungszahlen machten im Jahr 2005 eine Überarbeitung der Zielplanung erforderlich. Mit der nunmehr vorliegenden und in der Umsetzung befindlichen

Entwicklungsplanung werden weitere Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 138 Millionen Euro realisiert. Diese umfangreichen Baumaßnahmen werden nicht nur die Lebens- und Unterbringungsverhältnisse der Inhaftierten, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Bediensteten in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel wesentlich verbessern und somit die baulichen und technischen Vorraussetzungen für einen modernen Strafvollzug im Land Brandenburg schaffen.“ 

Justizminister Volkmar Schöneburg hob in seinem Grußwort hervor: „Brandenburg hat sich auf Bundesebene für eine menschenrechts- und verfassungskonforme Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung stark gemacht. Unsere Haltung wurde letztlich durch das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich bestätigt. Nachdem wir mit breiter Mehrheit im Landtag das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz verabschiedet haben, gehen wir nun den nächsten Schritt. Die neue Anstalt, deren Richtfest wir heute feiern können, gibt uns die Möglichkeit, Behandlungs- und Betreuungsstandards so zu gestalten, dass eine individuelle, wissenschaftliche Therapie und eine menschenwürdige Unterbringung möglich sind. So können wir an der Minderung der Gefährlichkeit von Straftätern arbeiten und organisieren im Erfolgsfall einen behutsamen und kontrollierten Übergang in ein straffreies Leben in Freiheit. Damit leisten wir einen evidenten Beitrag zur Sicherheit der Gesellschaft.

  

Hintergrund:

 

Wesentliche Daten des Teil-Bauvorhabens Sicherungsverwahrung

Planungsauftrag des MdJ:   08.05.2012
Haushaltsmäßige Anerkennung der HU-Bau: 05.04.2013
mit Kosten i.H.v.: 10.400.000,00 €
Nutzfläche: 1.578 m²
Bruttorauminhalt: 10.324 m³
Baubeginn: 12.08.2013
geplante Fertigstellung: 26.09.2014

 

Neuordnung der Sicherungsverwahrung

Am 22. Dezember 2010 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitende Regelungen beschlossen, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgegeben, bis zum 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, das dem verfassungsrechtlichen „Abstandsgebot“ Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Freiheitsstrafe deutlich zu unterscheiden hat. 

Der Landtag Brandenburg hat am 25.04.2013 das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz) beschlossen. 

Damit erfüllt das Land Brandenburg den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes aus seinem Urteil vom 04.05.2011, wonach für eine verfassungskonforme Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung zu sorgen ist.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind, dass

  • bereits während des der Sicherungsverwahrung vorausgehenden Strafvollzugs die Behandlung deutlich zu intensivieren ist, um die Gefährlichkeit der Täter zu mindern und möglichst schon den Antritt der Sicherungsverwahrung zu vermeiden
  • der Vollzug der Sicherungsverwahrung von Beginn an nachdrücklich auf eine Rückkehr der Untergebrachten in die Freiheit auszurichten ist und
  • die Behandlungsmaßnahmen differenziert auf den einzelnen untergebrachten

auszurichten ist.

 

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Ident-Nr
110/2013
Datum
04.12.2013