Kapitaleinkünfte und Erwerbseinkünfte gleich behandeln

Brandenburg startet im Bundesrat Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer

- Erschienen am 04.11.2016 - Presemitteilung 70/2016

Berlin/ PotsdamBrandenburg hat im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung der Abgeltungssteuer gestartet. Einen entsprechenden Entschließungsantrag Brandenburgs hat die Länderkammer heute zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen. Ziel der Initiative ist es, Kapitaleinkünfte nach erfolgter Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Derzeit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 Prozent besteuert statt mit dem normalen tariflichen Steuersatz von bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen. Die Abgeltungsteuer privilegiert damit Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten, indem der Steuersatz auf 25 Prozent begrenzt wird.

Im Bundesrat erinnerte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke daran, dass die Abgeltungsteuer 2009 mit der Begründung eingeführt wurde, dass sie der Eindämmung der Steuerflucht diene und daher aus fiskalischen Gründen gerechtfertigt sei. „Mit anderen Worten, wer bis dahin durch Kapitalflucht ins Ausland und Steuerhinterziehung der Besteuerung seiner Kapitaleinkünfte ausgewichen war, sollte über eine Privilegierung dazu bewogen werden, zukünftig sein Vermögen im Inland zu belassen und die Erträge der Abgeltungsteuer zu unterwerfen“, blickte Görke zurück, um anschließend zu resümieren: „Hat sich dies bewahrheitet? Nein!“

Stattdessen jage ein Steuerskandal den nächsten. „Die Einführung der Abgeltungsteuer hat nicht zu den ihr ursprünglich zugeschriebenen positiven fiskalischen Effekten geführt. Nicht ein geringer Steuersatz, sondern allein ein hohes Entdeckungsrisiko ist erfolgversprechend im Kampf gegen Steuerhinterziehung“, betonte Brandenburgs Finanzminister, der daran erinnerte, dass Steuerdatenankäufe in der Vergangenheit zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt haben.

Der Finanzminister verwies darauf, dass ab 2017 nach und nach mit den USA und weiteren über 100 Staaten und Gebieten Daten über Kontoinformationen und ausländischen Einkünften ausgetauscht werden. „Spätestens dieser baldige Datenaustausch zwischen einer Vielzahl von Staaten entzieht jeder Argumentation für den Erhalt der Abgeltungsteuer den Boden“, sagte Görke.

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Ident-Nr
70/2016
Datum
04.11.2016