Symbolische Übergabe des ersten Seenpakets an Brandenburgs Kommunen

Finanzminister Görke übergibt stellvertretend für gesamtes Paket vier Seen an die Stadt Angermünde

- Erschienen am 04.07.2014 - Presemitteilung 76/2014

Potsdam/ Angermünde – Nach jahrelangen Diskussionen und Protesten gegen eine mögliche Privatisierung von Gewässern hat heute Brandenburgs Finanzminister Christian Görke die Seen aus dem ersten vom Bund übernommenen Seenpaket symbolisch an die Kommunen im Land übergeben. Stellvertretend für die 46 Seen übergab der Finanzminister die vier in der Gemarkung von Angermünde liegenden Seen an den Bürgermeister der uckermärkischen Stadt, Wolfgang Krakow. Am Ufer des Großen Peetzigsees überreichte er dem Angermünder Stadtoberhaupt im Beisein des Landrates der Uckermark, Dietmar Schulze, ein Ruder mit einer Inschrift zur Übergabe des ersten Seenpaketes. Neben dem Großen Peetzigsee/Burgsee erhält Angermünde aus dem Paket auch den Rosinsee, den Dobberziner See und den Petschsee unentgeltlich vom Land.

Finanzminister Görke betonte bei der symbolischen Übergabe des Seenpakets: „Mit der Übernahme von Seen und Uferflächen in Landeseigentum und der unentgeltlichen Übertragung dieser Gewässer an die Kommunen stellt das Land Brandenburg sicher, dass auch künftige Generationen freien Zugang zu den Brandenburger Seen haben.“

Der Minister unterstrich weiter, dass die Übernahme der Seen für ihn mit einem weinenden und einem lachenden Auge verbunden gewesen sei. Einerseits sei die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung nicht bereit gewesen, die Seen kostenlos an Brandenburg zu übertragen. „Generell halte ich es nach wie vor für problematisch, dass der Bund für Seen, die vormals dem Volksvermögen der DDR zugeordneten waren und weiterhin in der öffentlichen Hand verbleiben, einen Verkaufserlös erzielen will“, kritisierte Görke. Andererseits halte er es unter diesen politischen Rahmenbedingungen für richtig, als Land die Seen zu sichern, „um damit auch künftig den öffentlichen Zugang zu diesen Gewässern zu gewährleisten und eine Privatisierung zu verhindern“.

Das Land Brandenburg hatte sich im August 2012 mit der bundeseigenen Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) auf die Übernahme von 65 Seen für insgesamt 3,74 Millionen Euro geeinigt. 46 der 65 Seen aus dem ersten Seenpaket überträgt das Land Brandenburg nach jetziger Planung nach Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg unentgeltlich an die jeweiligen Kommunen vor Ort. Die 19 weiteren Seen sind der Landesnaturschutzflächenverwaltung (13) und der Landesforstverwaltung (sechs) zugeordnet, können aber auf Antrag der Kommunen vor Ort diesen übertragen werden.

Am 17. Juni 2014 stimmte das Kabinett außerdem einer Vorlage von Finanzminister Görke zu einem zweiten Seenpaket zu. Der Finanzminister wurde mit dem Beschluss ermächtigt, die Vereinbarung über das zweite, zwischen dem Finanzministerium und der BVVG verhandelte Paket abzuschließen. Damit übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt weitere 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar. Dafür zahlt das Land einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro. Zu diesem zweiten Gewässerpaket gehören neben zum Teil kleineren Seen beispielsweise auch der Annahütter See in der Gemeinde Schipkau (Oberspreewald-Lausitz) mit einer Gesamtfläche von rund 203 Hektar, der Göttinsee bei Ketzin (Potsdam-Mittelmark) mit einer Größe von rund 20 Hektar und einige Gewässer, wie beispielsweise der Prerauer Stich in Zehdenick/Oberhavel, an denen nur Teileigentum des Bundes besteht. Gleichzeitig stimmte die Landesregierung zu, dass das Finanzministerium auch die begonnenen Verhandlungen zu einem dritten und vierten Gewässerpaket zum Abschluss bringt.

 

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Zum Hintergrund:

Nach Protesten aus den neuen Bundesländern, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, hatte sich die BVVG auf Initiative von SPD und Linke im August 2009 bereiterklärt, im Rahmen eines Moratoriums die weitere Privatisierung von Seen aus dem Treuhandvermögen vorerst einzustellen und Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen.

Erstes Seenpaket: Im August 2012 hatte sich das Land Brandenburg mit der BVVG auf die Übernahme von 65 Seen zu einem Betrag von insgesamt 3,74 Millionen Euro geeinigt, Ende Januar 2013 stimmte die Landesregierung der Übernahme zu. Zu diesem ersten Paket gehören unter anderem der Fahrländer See in Potsdam, der Mellensee im Landkreis Teltow-Fläming und der Dreetzsee im Landkreis Oberhavel. Insgesamt umfasst das Paket 3.135 Hektar Wasserfläche nebst angrenzenden Uferflächen verschiedener Nutzungsarten.

Zweites Seenpaket: Mit dem zweiten Paket übernimmt das Land Brandenburg von der BVVG insgesamt 51 Gewässer und teilweise Gewässerrandstreifen mit einer Gesamtfläche von 820,51 Hektar für einen Ausgleichsbetrag von 1,72 Millionen Euro.

Drittes Seenpaket: Das Land verhandelt mit der BVVG über weitere Seen, die kleiner als fünf Hektar, aber größer als ein Hektar sind.

Viertes Seenpaket: Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verhandelt das Land die Übernahme weiterer Gewässer.

 

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Ident-Nr
76/2014
Datum
04.07.2014