Brandenburgs 61 neue Steuerfachangestellten erhalten Zeugnisse
Finanzstaatssekretärin Trochowski ruft zu Steuerehrlichkeit auf
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski gratuliert den neuen Steuerfachangestelltinnen und -angestellten im Land Brandenburg zu den bestandenen Prüfungen. Von 83 dieses Jahr im gesamten Land Brandenburg zu den Prüfungen angetretenen Auszubildenden konnten 61 die letzte Hürde zum Beruf Steuerfachangestellte/r erfolgreich passieren. Zu der Feierstunde am morgigen Samstag in Potsdam-Hermannswerder hatte die Steuerberaterkammer Brandenburg die Staatssekretärin zur Feier des Abschlusses eingeladen. Die 61 Absolventinnen und Absolventen haben ihre Prüfungen an den Oberstufenzentren in Cottbus (23), Potsdam (19) und Ostprignitz-Ruppin (15) abgelegt, vier weitere Auszubildende absolvierten als Gastschüler vom Oberstufenzentrum Berlin ihre Prüfungen im Land Brandenburg. Künftig können sie nun im Steuerberatungsbereich eine Tätigkeit aufnehmen.
Als Gastrednerin bei der Feier hob Brandenburgs Finanzstaatssekretärin die Bedeutung der Steuereinnahmen für das Gemeinwesen hervor. „Ohne Steuergelder wäre es dem Staat nicht möglich, elementare Aufgaben für das Daseinsvorsorge zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die soziale Sicherung, Bildung, Gesundheit, Kinderbetreuung“, betonte Trochowski. Bei der Steuerberatung gehe es zwar auch darum, Steuern zu minimieren, jedoch dürfe dies nie den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verlassen. Trochowski: „Die vielen ehrlichen Steuerzahlerinnen und -zahler Menschen haben zu Recht kein Verständnis dafür, wenn einige meinen, sich nicht an die Steuergesetze halten zu müssen. Wer Steuern hinterzieht, betrügt die Mitbürgerinnen und Mitbürger“, unterstrich die Staatssekretärin.
Sie wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder im Mai dieses Jahres umfangreiche Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuervergehen auf den Weg gebracht haben. Die Bedingungen, unter denen eine Strafbefreiung möglich ist, werden deutlich erhöht. So muss künftig für einen Hinterziehungsbetrag von 25.000 bis 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn statt bisher fünf Prozent gezahlt werden, um in den Genuss der Strafverschonung zu kommen. Das Votum von Brandenburg, die Strafbefreiung bei Selbstanzeige im Gesetz ersatzlos zu streichen, hatte sich damals nicht durchsetzen können. Die Finanzstaatssekretärin erläuterte aber, dass die Initiative Brandenburgs jedoch maßgeblich zu den beschlossenen umfangreichen Verschärfungen der gesetzlichen Regelung beigetragen hatte.
Trochowski: „Es war ein Schritt in die richtige Richtung, der aber noch nicht ausreicht! Ich kritisiere insbesondere, dass der Staat bei Abgabe einer rechtzeitig korrekt ausgefüllten Selbstanzeige trotz aller Verschärfungen weiterhin auf die Strafverfolgung selbst dann verzichtet, wenn Eurobeträge in Millionenhöhe hinterzogen wurden.“
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