Brandenburg: Kommunaler Rettungsschirm umfasst 580 Millionen Euro

Schulterschluss zwischen Land und Kommunen – Land und kommunale Spitzenverbände unterzeichnen Gemeinsame Erklärung

- Erschienen am 04.06.2020 - Presemitteilung 51/2020
Finanzministerin Katrin Lange hat heute gemeinsam mit Innenminister Michael Stübgen (r), dem Vorsitzenden des Landkreistages Brandenburg, Landrat Wolfgang Blasig, und dem Vorsitzende des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Bürgermeister Oliver Herrman © MdFE

Potsdam – Brandenburg wird seine Kommunen infolge der Corona-Pandemie mit gut 580 Millionen Euro unterstützen. Darauf haben sich jetzt die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Land verständigt. Das teilten Vertreter von Land und Kommunen heute in Potsdam mit. Der kommunale Rettungsschirm umfasst den Zeitraum von 2020 bis 2022 und enthält sowohl kurzfristig wirksame Liquiditätshilfen als auch Kompensationszahlungen des Landes für kommunale Steuerausfälle in den kommenden Jahren. Eine entsprechende gemeinsame Erklärung wurde ebenfalls heute von den Vertretern von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet.

Ein Rettungsschirm – drei Komponenten

Der kommunale Rettungsschirm Brandenburg besteht aus drei Komponenten:

Zum einen sollen kommunale Mehrausgaben und Einnahmeausfälle außerhalb von Steuern ausgeglichen werden durch Unterstützung aus dem Ausgleichsfonds des Landes sowie einen pauschalen Ausgleichsbetrag für Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.

Zweitens werden Einnahmeausfälle aus dem kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2021 zu 75 Prozent und im Jahr 2022 zu 50 Prozent (soweit dies die Abrechnung des Jahres 2020 betrifft) durch das Land ausgeglichen. Für das laufende Jahr entstehen den Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich keinerlei Mindereinnahmen, der Betrag wird vielmehr so ausgereicht wie im Nachtragshaushalt 2020 beschlossen.

Drittens wird das Land die Rückgänge der eigenen Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zur Hälfte und im Jahr 2021 zu 75 Prozent ausgleichen. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen des Rettungsschirms beläuft sich nach derzeitigem Stand auf 580,7 Millionen Euro; letztlich maßgebend sind die jeweils vereinbarten Ausgleichsquoten. Eine Aktualisierung der Zahlen wird nach der Herbst-Steuerschätzung vorgenommen.

„Substanzieller Beitrag zur kommunalen Handlungsfähigkeit“

In der heute unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Die Unterzeichnenden stimmen mit Blick auf die unerlässlichen Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände für das öffentliche Leben und die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs überein, dass drohende finanzielle Notlagen der Kommunen zu verhindern sind. Daher wird das Land in dieser schwierigen Lage einen substanziellen Beitrag zur Sicherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit leisten.“

Das jetzt vereinbarte Hilfepaket ist ein solch substanzieller Beitrag. Das Land steht zu seinem Wort: Die Kommunen werden mit den schwerwiegenden finanziellen Folgen der Corona-Pandemie nicht allein gelassen. So war es angekündigt – und so wird es auch kommen“, sagte Finanzministerin Katrin Lange. „Es ist eine gute Einigung und sie wurde schneller erzielt als erwartet. Es war völlig richtig, mit dem im April vereinbarten Verfahren auf den Schulterschluss von Land, Kreisen und Gemeinden zu setzen anstatt einsame Beschlüsse vom grünen Tisch in Potsdam aus übers Knie zu brechen, wie von uns auch gefordert wurde. Die Landesregierung ist diesem schlechten Rat nicht gefolgt, sondern hat stattdessen das Gespräch mit den Kommunen selbst gesucht. So wie es sich gehört. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Rettungsschirm reicht finanziell richtigerweise bis ins Jahr 2022, weil davon auszugehen ist, dass die pandemiebedingt zu befürchtenden Einnahmeausfälle die Kommunen sich auch in den nächsten zwei Jahren fortsetzen werden. Die finanzielle Belastung des Landes infolge des kommunalen Rettungsschirms ist zweifelsohne erheblich, doch wäre es letztlich unverantwortlich, jetzt an der falschen Stelle zu sparen. Darauf läge kein Segen – weder für das Land und schon gar nicht für unsere Kommunen.

Innenminister Michael Stübgen erklärte: „Die Corona-Pandemie bringt enorme finanzielle Herausforderungen mit sich, die gerade Brandenburgs Dörfer, Städte und Landkreise hart treffen. Deshalb ist der Rettungsschirm von besonderer Bedeutung. Die Landesregierung lässt keine Kommune im Stich. Wir sichern kurz-, mittel- und langfristig Belastungen durch unvermeidbare Mehrausgaben und drohende Einnahmeverluste gleichermaßen ab. Mir ist besonders wichtig, dass wir schnell helfen und unverzüglich Geld zur Verfügung stellen. Denn wer schnell hilft, hilft doppelt. Dass wir den Rettungsschirm so zügig aufspannen konnten, ist der außerordentlich guten und intensiven Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Finanzministerium, Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden zu verdanken. Hier haben nicht nur alle an einem Strang gezogen, sondern auch in die gleiche Richtung.“

Finanzierung im Jahr 2020 aus Corona-Rettungsschirm

Die Maßnahmen des kommunalen Rettungsschirms werden im Jahr 2020 aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm des Landes finanziert. Er umfasst insgesamt zwei Milliarden Euro. Die Umsetzung der Maßnahmen für den Zeitraum ab 2021 steht unter dem Vorbehalt entsprechender Entscheidungen des Landtages.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den jetzt vereinbarten kommunalen Rettungsschirm und tragen die notwendigen Schritte für dessen rechtliche Umsetzung vollständig mit, hieß es.