Kabinett beschließt Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie

Finanzministerin Katrin Lange: „Bisherige Ausgabeermächtigung wird nicht ausreichen“

- Erschienen am 04.05.2021 - Presemitteilung 16/2021

Die Landesregierung hat heute den Entwurf des Nachtragshaushalts 2021 beraten und beschlossen. „Damit können wir auch weiterhin auf notwendige und unabweisbare Bedarfe infolge der anhaltenden Coronavirus-Pandemie schnell und angemessen reagieren “, sagte Finanzministerin Katrin Lange im Anschluss an die Sitzung in Potsdam.

Der laufende Haushalt 2021 sah bislang ein Volumen von gut 235 Mio. Euro zur Finanzierung von zusätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor. Lange: „Es zeichnet sich jedoch ab, dass die bestehende Ausgabenermächtigung für diese zentral veranschlagte Vorsorge nicht ausreichen wird. Angesichts der fortdauernden Pandemielage und der damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen für Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft ist das auch keine Überraschung.“

Bislang seien zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie bereits Einwilligungen in Höhe von gut 193 Mio. Euro erfolgt. Für den Rest des Jahres verbliebe damit derzeit lediglich noch ein Volumen von knapp 42 Mio. Euro. Lange: „Daher sind wir gut beraten, jetzt zügig zu handeln anstatt abzuwarten, wie sich die Dinge weiter entwickeln werden.“

Der Entwurf des Nachtragshaushaltes sieht daher vor, die entsprechende Ausgabenermächtigung von bislang 235 Mio. Euro um 515 Mio. Euro auf insgesamt 750 Mio. Euro zu erhöhen (§ 9 Haushaltsgesetz 2021). Der Entwurf sieht vor, die dadurch entstehende Deckungslücke kreditfinanziert zu schließen. Derartige Kredite müssten ab 2024 jährlich fortlaufend in Höhe von mindestens 3,3 Prozent getilgt werden.

Die Höhe der Kreditermächtigungen aufgrund der Pandemie-Notlage im Landeshaushalt 2021 würde dadurch auf 2,9 Mrd. Euro steigen. Die zulässige Gesamtneuverschuldung des Landeshaushaltes erhöhte sich entsprechend von bislang 2,7 Mrd. Euro auf dann gut 3,2 Mrd. Euro. Der Landeshaushalt 2021 hat bislang ein Gesamtvolumen von knapp 15,5 Mrd. Euro; mit dem vorgeschlagenen Nachtrag würde dieses auf 16 Mrd. Euro steigen.

Die Finanzministerin sagte weiter, es sei unter anderem absehbar, dass für die finanzielle Unterstützung des ÖPNV sowie für weitere Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zusätzliche Ausgaben im hohen zweistelligen Millionenbereich zu erwarten seien. Ferner sei davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres weitere notwendige und unabweisbare Bedarfe entstehen, die ebenfalls aus dem Landeshaushalt gedeckt werden müssten. Lange: „Das Ende der Corona-Pandemie ist derzeit nicht absehbar. Das hat Folgen, auch für den Landeshaushalt. Das muss finanzpolitisch berücksichtigt werden. Mit dem Nachtragshaushalt tun wir genau dies.“

Bei der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts 2021 im vergangenen Jahr war allgemein noch von einem schnelleren Beginn der Normalisierung des öffentlichen Lebens in allen Bereichen ausgegangen worden. Das sei jedoch nicht eingetreten. Es handele sich bei ihrem Vorschlag immer um Ausgabe- und Kreditermächtigungen, unterstrich Lange und fügte hinzu: „Nach entsprechendem Beschluss durch den Landtag stehen die Ermächtigungen zur Verfügung. Sie müssen aber nicht ausgeschöpft werden, wenn die Notwendigkeit dazu nicht besteht. Dann gäbe es entsprechend geringere Ausgaben und eine geringere Neuverschuldung. Das würde mich als Finanzministerin zwar freuen. Aber angesichts der aktuellen Lage ist es besser vorzubauen nach dem bewährten operativen Grundsatz: Besser haben als brauchen!“

Eine robuste Ausweitung der bestehenden Ausgabeermächtigung sei angesichts der bereits vorliegenden hohen Einwilligungen notwendig: „Das ist so, da führt auch kein Weg drum herum. Auf die massiven finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Bekämpfung der Pandemie auch auf den Landeshaushalt habe ich seit einem Jahr beständig und sehr deutlich hingewiesen.“