Trochowski: Finanzschwache Kommunen und Länder strukturell besser stellen

Brandenburgs Finanzstaatssekretärin im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

- Erschienen am 04.05.2015 - Presemitteilung 42/2015

Berlin/ Potsdam Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hat heute vor dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags kritisiert, dass sich die Bundesregierung angesichts der Lage der finanzschwachen Kommunen in der Bundesrepublik darauf beschränkt, die Symptome dieser Finanzschwäche – vor allem die Vernachlässigung der Infrastruktur – zu mildern, jedoch darauf verzichtet, die strukturellen Ursachen zu beseitigen. „Wer an den Folgen herumdoktert, ohne die Ursache anzugehen, wird das Problem nicht lösen“, sagte Trochowski. Aus Sicht der Brandenburger Finanzstaatssekretärin kann eine strukturelle Lösung der Ursache nur „in einer dauerhaften Neujustierung der Einnahmen, insbesondere auch der Steuerverteilung, zugunsten finanz- und strukturschwacher Länder und Kommunen bestehen“. Eine solche Lösung müsse auch die unterschiedliche Belastung von Ländern und Kommunen bei den Sozialausgaben berücksichtigen, so Trochowski. Eine Finanzierung allgemeiner kommunaler Aufgaben durch zweckgebundene Zuweisungen des Bundes sollte allenfalls ausnahmsweise erfolgen.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hatte Brandenburgs Finanzstaatssekretärin zur Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern eingeladen. Dieser Entwurf sieht eben solche zweckgebundenen Zuweisungen des Bundes vor (siehe Hintergrund).

 

Aus Sicht von Trochowski sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Bund die die Unterfinanzierung der Kommunen anerkannt habe und mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versuche, finanzschwache Kommunen in die Lage zu versetzen, nötige Investitionen in die kommunale Infrastruktur vorzunehmen. Sie kritisierte aber neben der Fokussierung auf einige Folgen der Finanzschwäche statt deren Ursachen zu beheben den im Gesetzentwurf vorgesehenen Verteilungsschlüssel. Mit ihm sollen 3,5 Milliarden Euro an die finanzschwachen Kommunen nach den drei gleich gewichteten Kriterien Kassenkredite der Länder und Kommune, Einwohner und Anzahl der Arbeitslosen in den Ländern verteilt werden. „Insbesondere das gewählte Merkmal Kassenkredite bildet die Problemlagen nur ungenau beziehungsweise unvollständig ab. Dagegen wurden andere mögliche Kriterien wie die kommunale Finanzkraft oder die Höhe der Sozialausgaben je Einwohner nicht berücksichtigt“, erläuterte Trochowski im Haushaltsausschuss.

 

Die im Gesetz vorgesehene Definition von Finanzschwäche werde praktisch zu Folge haben, dass in Ostdeutschland eine Reihe von finanzschwachen Kommunen von der Förderung ausgeschlossen werden, nur weil es vielen anderen Mitgliedern der kommunalen Familie noch schlechter gehe. „Das wird dazu führen, dass in Brandenburg vielen Kommunen der Status der Finanzschwäche nicht zuerkannt werden kann, während in westdeutschen Ländern Kommunen mit einer höheren Finanzkraft sehr wohl förderfähig sind, nur weil es dort viele noch finanzstärkere Kommunen gibt“, sagte Brandenburgs Staatssekretärin.

 

 

Hintergrund:

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern enthält drei wesentliche Regelungen:

 

1.              Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes, dem 3,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt 2015 zugeführt werden. Die Mittel sind bis zum Jahr 2019 entsprechend den Vorgaben des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu verwenden. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach einem Schlüssel, der aus drei gleich gewichteten Kriterien besteht: Kassenkredite der Länder und Kommunen sowie Einwohner und Anzahl der Arbeitslosen in den Ländern. Für jedes Kriterium wurde der Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 herangezogen. Brandenburg erhält nach dem gewählten Verteilungsschlüssel rund 108 Millionen Euro.

 

2.              Weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen im Jahr 2017

Die Gemeinden erhalten im Jahr 2017 einen zusätzlichen, vom Bund finanzierten Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Die Entlastung der Gemeinden erfolgt zum einen durch eine befristete Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 1,0 Milliarde Euro als Festbetrag. Darüber hinaus ist für das Jahr 2017 eine Änderung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung vorgesehen, mit der eine Entlastung der Kommunen um 500 Millionen Euro erreicht wird.

 

3.              Umsetzung der Verständigung zur Entlastung von Kommunen und Ländern bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 11. Dezember 2014

Die Länder erhalten vom Bund in den Jahren 2015 und 2016 entsprechend den Ergebnissen des sogenannten Asylgipfels am 11. Dezember 2014 jeweils einen Betrag von 500 Millionen Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Die Mittel werden den Ländern als Umsatzsteuer-Festbetrag gewährt, das heißt die Verteilung erfolgt nach Einwohnern. Die Hälfte des Gesamtbetrags von einer Milliarde Euro wird langfristig durch die Länder refinanziert. Der Bund wird daher ermächtigt, zur hälftigen Refinanzierung dem Aufbauhilfefonds dauerhaft nicht benötigte Mittel des Länderanteils zu entnehmen und im Bundeshaushalt zu vereinnahmen. Auf Brandenburg entfällt vom Gesamtbetrag von einer Milliarde Euro ein Anteil von rund 30 Millionen Euro.

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Ident-Nr
42/2015
Datum
04.05.2015